Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Handwerkerparkausweis kann von Handwerks- und sonstigen Betrieben beantragt werden, wenn sie Reparatur- und Montagearbeiten durchführen und dazu Service- und Werkstattfahrzeuge mit einer festen Firmenaufschrift einsetzen und schweres oder umfangreiches Material oder Werkzeug transportieren. Sonstige Betriebe, die einen Handwerkerparkausweis erhalten können, sind zum Beispiel Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus und Hausmeisterdienste mit besonderem Gerät. Dabei müssen die Firmenfahrzeuge auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich (mindestens DIN A4) lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein. Betriebe, die reine Ladetätigkeiten ausführen, erhalten keinen Handwerkerparkausweis. Wozu berechtigt der Handwerkerparkausweis? Der Handwerkerparkausweis kann für den Regierungsbezirk Detmold (entspricht dem Gebiet von OWL) oder Gesamt-NRW erteilt werden. Mit der Genehmigung dürfen Sie mit Ihren Fahrzeugen an folgenden Stellen parken, während Sie die Handwerkerdienste durchführen: im eingeschränkten Haltverbot oder in Haltverbotszonen, an Parkuhren und Parkscheinautomaten, ohne Gebühren zu entrichten oder die Parkhöchstdauer zu beachten und auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, auf Bewohnerparkplätzen. Geltungsdauer Der Handwerkerparkausweis ist ein Jahr gültig. Übertragbarkeit des Handwerkerparkausweises Der Handwerkerparkausweis ist übertragbar auf bis zu 4 weitere Fahrzeuge, gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug, in dem der Parkausweis im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist. Es können so viele Parkausweise wie benötigt beantragt werden. Sofern Sie über mehr als 5 Fahrzeuge verfügen, ist gegebenenfalls ein weiterer Antrag zu stellen.

    Online-Dienst

    Handwerkerparkausweis

    ID: L100002_122761435

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Zuständigkeit

    die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    7.1.90 Team Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstraße 45

    32756 Detmold

    Kontakt

    Fax: 05231 977-523

    Telefon Festnetz: 05231 977-305

    E-Mail: verkehrsangelegenheiten@detmold.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrssicherung und -lenkung

    Beschreibung

    Um den öffentlichen Straßenverkehr ordnungsgemäß und möglichst sicher gestalten zu können, werden bestimmte Regeln benötigt. Wir erteilen Ausnahmegenehmigungen für Sonderfälle, beispielsweise für den Großraum- und Schwerlastverkehr.

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch und Freitag:07:30 - 12:00 UhrDienstag und Donnerstag:07:30 - 12:00 Uhr und13:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 5231 62-1959

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1410

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    schriftlicher Antrag Kopie der Gewerbe-Anmeldung bzw. aktuelle Gewerbe-Ummeldung Kopie der aktuellen Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer oder der Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite). Wenn keine Eintragung bei der Handwerkskammer erforderlich ist (sonstige Betriebe), schriftliche Angaben, welche handwerklichen Tätigkeiten ausgeübt werden beziehungsweise wofür der Einsatz eines Werkstatt- oder Servicefahrzeug erforderlich ist. Kopie der Fahrzeugscheine bzw. Zulassungsbescheinigungen Teil I

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unter anderem: Straßenverkehrsordnung, Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, Erlasse

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    14 Tage

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Parkausweis, Handwerker, Parkberechtigung, parken, Handwerkernotdienst, Parkschein, Pflegedienst, Straßenverkehr, Regionaler Handwerkerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English