Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Handwerkerparkausweis gilt für alle Handwerker und einige IHK-Mitgliedsunternehmen, die Reparatur- oder Montagearbeiten vor Ort durchführen und hierfür einen Service- oder Werkstattwagen mit auf beiden Fahrzeuglängsseiten deutlich lesbarer, fester Firmenaufschrift haben. Er dient nicht zum Abstellen des Fahrzeugs im Bereich der Betriebsstätte. Informationen dazu finden Sie unter Ausnahmegenehmigung zum Parken in der Nähe des Betriebssitzes beantragen.

    Online-Dienst

    Parkgenehmigung für Handwerk (Handwerkerparkausweis) beantragen

    ID: L100002_122691652

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Zuständigkeit

    die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Amt für Verkehr Abteilung Mobilitätsplanung Team Verkehrssicherheit und -regelungen Ausnahmegenehmigungen

    Beschreibung

    Amt für VerkehrAbteilung MobilitätsplanungTeam Verkehrssicherheit und -regelungenAusnahmegenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 92

    33602 Bielefeld

    Technisches Rathaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6245

    E-Mail: ausnahmegenehmigung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbeanmeldung Zulassungsbescheinigung Teil I Fotos von beiden Längsseiten des Fahrzeuges (Kennzeichen muss erkennbar sein)

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als Nachweis der Berechtigung ist die Handwerkskarte vorzulegen, auf der die Eintragung in die Handwerksrolle bestätigt ist. Sonstige Betriebe (IHK-Mitglieder), die für einen Handwerkerparkausweis in Frage kommen, müssen bei der Beantragung die Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein) vorlegen. Es erfolgt dann eine Einzelfallprüfung. Merkblatt Bielefeld Merkblatt Reg.-Bez. Detmold / NRW

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Den Antrag auf Parkgenehmigung können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Parkgenehmigung kann für einen Monat, 6 Monate oder 12 Monate beantragt werden. Der Handwerkerparkausweis für den Regierungsbezirk Detmold bzw. für ganz NRW kann ausschließlich für 12 Monate beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitung kann bis zu 14 Tage dauern.

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Parkausweis, Handwerker, Parkberechtigung, parken, Handwerkernotdienst, Parkschein, Pflegedienst, Straßenverkehr, Regionaler Handwerkerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English