Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Hinweise für Marl: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Hinweise für Marl: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigungen für Handwerker zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, auf Bewohnerparkplätzen oder anderen Parkplätzen ohne Entrichten einer Parkgebühr können erteilt werden, wenn es sich um einen in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetrieb handelt, das betreffende Fahrzeug als Service- oder Werkstattfahrzeug gekennzeichnet ist und das Fahrzeug aus zwingenden Gründen am Einsatzort verbleiben muss. Zum Online-Antrag gehts: hier

    Online-Dienst

    Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Marl, Stadt

    ID: L100002_121599034

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Zuständigkeit

    die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Carl-Duisberg Straße 165

    45772 Marl

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Hinweise für Marl: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    - Antragsformular - Gewerbeanmeldung - Handwerkskarte (falls vorhanden, sonst Mitgliedsbescheinigung IHK) - Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) - aktuelle Bilder des Fahrzeugs, auf denen insgesamt gut zu erkennen sind die Kennzeichen, die Firmenaufschrift, der für Werkzeug und Material genutzte Raum mit vorhandenen An- und Einbauten.

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweise für Marl: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Hinweise für Marl: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Marl: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Marl: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Hinweise für Marl: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Hinweise für Marl: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Hinweise für Marl: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    - 90 € pro Fahrzeug und Jahr (365 Tage) für den Regierungsbezirk Münster - je 50 € mehr für jeden weiteren Regierungsbezirk - 290 € für Gesamt-NRW

    Weitere Informationen

    Hinweise für Marl: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Antrag Handwerker-Parkausweis - Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO Anschreiben neuer Handwerkerparkausweis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Parkausweis, Handwerker, Parkberechtigung, parken, Handwerkernotdienst, Parkschein, Pflegedienst, Straßenverkehr, Regionaler Handwerkerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English