Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Strassenverkehr: Parkgenehmigung für Handwerkersbetriebe Geltungsbereich des Handwerkerparkausweises Der Handwerkerparkausweis kann für das Stadtgebiet Sankt Augustin, für den Regierungsbezirk Köln oder wahlweise für ganz NRW erteilt werden. Antragsberechtigte/ Voraussetzung für die Genehmigung Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A oder B der Handwerksordnung und sonstige Betriebe, soweit die sonstigen Betriebe: regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen spezielle Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen das Fahrzeug muss auf beiden Seiten mit deutlich lesbaren festen Firmenaufschriften versehen sein keine reine Ladetätigkeiten Zuständigkeit für die Antragsbearbeitung Anträge sind bei der für den Hauptsitz des Betriebes zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Antragstellende Personen mit Betriebssitz außerhalb des jeweiligen Geltungsbereiches können den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie tätig werden, stellen. Berechtigungsumfang Die Genehmigung berechtigt ohne gesonderte Einzelfallprüfung während der Durchführung von Handwerkerdiensten und handwerklichen Dienstleistungen zum Parken: im eingeschränkten Haltverbot/ Zonenhaltverbot nach Zeichen 286/ 290 StVO an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 I StVO) in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer ( § 13 II StVO) auf Bewohnerparkplätzen ( § 45 Ib StVO) Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder in dessen Nahbereich. Übertragbarkeit der Genehmigung Der Handwerkerparkausweis ist übertragbar auf maximal fünf weitere Fahrzeuge, gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug, in dem der Parkausweis im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist. Es können so viele Fahrzeuge wie benötigt beantragt werden (siehe Ziffer 9 Verwaltungsgebühren). Sofern Sie über mehr als 5 Fahrzeuge verfügen, ist gegebenenfalls ein weiterer Antrag zu stellen. Fahrzeugwechsel Bei einem Fahrzeugwechsel muss der der Originalhandwerkerparkausweis sowie eine Kopie des neues Fahrzeugscheins beziehungsweise des Zulassungsbescheinigung Teil I zur Änderung vorgelegt werden. Gültigkeitsdauer Die Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr. Nachträglich beantragte weitere Handwerkerparkausweise des gleichen Antragstellers können an die Laufzeit des ersten Parkausweises angepasst werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Zuständigkeit

    die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Fachdienst Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Nebeneingang Ordnungsamt

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag Kopie der Gewerbeanmeldung Kopie der aktuellen Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer oder der Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite). Wenn keine Eintragung bei der Handwerkskammer erforderlich ist,ist schriftlich zu erläutern, welche Tätigkeiten ausgeübt werden bzw. wofür der Einsatz eines Werkstatt- oder Servicefahrzeugs erforderlich ist. Kopie der Fahrzeugscheine beziehungsweise Zulassungsbescheinigungen Teil I Fotos der Firmenfahrzeuge mit Firmenaufschrift

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Parkausweis, Handwerker, Parkberechtigung, parken, Handwerkernotdienst, Parkschein, Pflegedienst, Straßenverkehr, Regionaler Handwerkerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English