Fachdienst Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@sankt-augustin.de
Zuständigkeit für
Sankt Augustin (Landkreis Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen)
- Abmeldung von Hunden bei der Behörde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen
- Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
- Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
- Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Ausnahmegenehmigung Parken Gewebetreibender Ausnahmegenehmigung Parken Freiberufler Parkberechtigung Gewerbetreibender Parkberechtigung Freiberufler Parkausweis Gewerbetreibender Parkausweis Freiberufler
- Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gaststättengewerbe Anzeige
- Gaststättengewerbe Anzeige dauerhaft
- Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend
- Meldepflicht für Hunde
- Meldung von geänderten Hundehalterdaten an das örtliche Ordnungsamt für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW
- Sachkundeprüfung der Besitzer großer Hunde, gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen
- Schankerlaubnis beantragen
- Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Verhaltensprüfung für Hunde
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen