Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Handwerkerparkausweis berechtigt: zum Parken im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen zum Parken auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer zum Parken auf Bewohnerparkplätzen soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Ausübung der Leistung notwendig ist. Voraussetzungen Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe (Anlage A und B der Handwerksordnung), die regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und spezielle Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material im Rahmen der Arbeiten transportieren müssen. Jedes Fahrzeug muss auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbarer, fester Firmenaufschrift (mind. DIN A4, Firmierung, Gewerk - eindeutiger Bezug zu einem handwerklichen Gewerk muss erkennbar sein) versehen sein. Magnettafeln und/oder Beschriftungen nur hinten und/oder nur vorne auf dem Fahrzeug sind nicht zulässig. Reine Liefer- und Ladetätigkeiten, Aufmaß-Tätigkeiten oder Kundenakquise sind nicht Bestandteil der Genehmigung. Benötigte Unterlagen Die Antragsstellung erfolgt (bevorzugt) über das Serviceportal Aachen (https://serviceportal.aachen.de/login) oder per Email an parkausweise@mail.aachen.de Das Antragsformular finden Sie in der rechten Spalte unter "Downloads". Beizufügen sind: Kopie der Gewerbe-Anmeldung beziehungsweise aktuelle Gewerbe-Ummeldung ODER Kopie der aktuellen Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer oder der Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite). Kopie der Fahrzeugscheine beziehungsweise Zulassungsbescheinigungen Teil I Aktuelle Fotos der Service-/ Werkstattfahrzeuge, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen Firmenbeschriftungen ersichtlich sind (z. B. durch Schrägaufnahme oder Front mit geöffneter Tür). Gebühren Stadtgebiet Aachen 120,00 €/JahrRegierungsbezirk Köln 180,00 €/JahrNRW 300,00 €/Jahr Wenn sich Ihre Fahrzeuge bzw. Kennzeichen ändern, kann eine Umschreibung des Parkausweises für die Restlaufzeit beantragt werden. Umschreibung/Änderung 15,00 €/Parkausweis Wenn Sie den Parkausweis verloren haben oder dieser gestohlen wurde, kontaktieren Sie uns bitte (telefonisch oder per Email). Im Falle des Missbrauchs, bei Verstoß gegen die Auflagen bzw. Missachtung der Bedingungen und in den Fällen, in welchen der Handwerkerparkausweis unberechtigter Weise verwendet wird, wird der Handwerkerparkausweis widerrufen. Parkausweise soziale und ambulante Dienste Für soziale Dienste und ambulante Pflegedienste, die im Rahmen der Daseinspflege tätig sind, können Parkerleichterungen für die Betreuung pflegebedürftiger Personen erteilt werden. Hebammen können ebenfalls für die Betreuung bzw. Vor- und Nachsorge von Schwangeren eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Das Antragsformular finden Sie in der rechten Spalte unter "Downloads". In Anlehnung an den Handwerkerparkausweis können den Pflegediensten folgende Rechte eingeräumt werden: im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen (Zeichen 286 / 290.1 StVO), auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer und auf Bewohnerparkplätzen für die maximale Dauer von 120 Minuten pro Parkvorgang zu parken. Die Fahrzeuge müssen mit einer deutlich lesbaren festen Firmenaufschrift (Mindestgröße DIN A4) auf beiden Fahrzeuglängsseiten versehen sein. Dem Antrag sind Fotos beizufügen, auf denen sowohl das amtliche Kennzeichen als auch die Beschriftung des Fahrzeugs ersichtlich sind. Gebühren:Stadtgebiet Aachen 120 €/JahrRegierungsbezirk Köln 180 €/JahrLand NRW 300 €/Jahr Für jede Änderung eines bestehenden Parkausweises entsteht eine Gebühr von 15,00 €.

    Online-Dienst

    Handwerkerparkausweise und Parkausweise für soziale Dienste

    ID: L100002_124766989

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Zuständigkeit

    die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lagerhausstraße 20

    52064 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Parkausweis, Handwerker, Parkberechtigung, parken, Handwerkernotdienst, Parkschein, Pflegedienst, Straßenverkehr, Regionaler Handwerkerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English