Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes durchführen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken im Regierungsbezirk Düsseldorf erhalten. Diese Ausnahmegenehmigung wird als Handwerkerparkausweis bezeichnet.Das Straßenverkehrsamt des Kreises Wesel stellt den Handwerkerparkausweis für die Kommunen Alpen, Hünxe, Schermbeck und Sonsbeck aus. Die übrigen Städte nehmen diese Tätigkeit selbst wahr. Ausschlaggebend ist dabei der Betriebssitz, nicht der Ort, an dem die Arbeiten ausgeführt werden sollen.Der Ausweis gilt jeweils für ein Service- oder Werkstattfahrzeug und wird fahrzeugbezogen für die Dauer von 1 Jahr auf Widerruf erteilt. Gültig sind die Ausweise in den üblichen Geschäftszeiten von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr von Montag bis Samstag.Eine Übersicht der berechtigten Handwerksbetriebe können Sie der Anlage A und B der Handwerksordnung im Downloadbereich entnehmen.

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    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    ID: L100002_123907648

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    Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb und Pflegedienst

    ID: L100002_123213244

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    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Zuständigkeit

    die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Stadt Kamp-Lintfort - 32-02 Verkehr und Sondernutzungen

    Beschreibung

    https://www.kamp-lintfort.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 2

    47475 Kamp-Lintfort

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2842 - 912-0

    E-Mail: info@kamp-lintfort.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Kamp-Lintfort - 32-02 Verkehr und Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 2

    47475 Kamp-Lintfort

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2842 - 912-0

    E-Mail: info@kamp-lintfort.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

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    36 Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Handwerkerparkausweis

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Kamp-Lintfort: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie senden uns den ausgefüllten Antrag zu, rufen zu den Öffnungszeiten an oder kommen einfach vorbei. Wir klären dann gemeinsam, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte denken Sie daran, die notwendigen Unterlagen (Fahrzeugschein, Handwerkskarte, Gewerbeanmeldung, Foto des Fahrzeuges) mit beizufügen. Aus den beigelegten Fotos muss erkennbar sein,dass das Fahrzeug mit einer Firmenaufschrift versehen ist,dass das Fahrzeug mit festen Einbauten versehen ist oderschweres Werkzeug oder Material transportiert oder gelagert werden muss.Es können auf einen Handwerkerparkausweis maximal 2 Fahrzeuge aufgeführt werden. Für die Erteilung eines Handwerkerparkausweises wird eine jährliche Gebühr in Höhe von 100,00 Euro veranlagt.VerlängerungSie kommen zu den Öffnungszeiten mit dem gültigen Handwerkerparkausweis vorbei, füllen einen neuen Antrag aus (Genehmigungsnummer bitte angeben) oder rufen uns zu den Öffnungszeiten an.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    für einen Regierungsbezirk: 100,00€ je weiteren Regierungsbezirk: 25,00€ für das Land NRW: 200,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Parkausweis, Handwerker, Parkberechtigung, parken, Handwerkernotdienst, Parkschein, Pflegedienst, Straßenverkehr, Regionaler Handwerkerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English