Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Service- und Werkstattfahrzeuge von Handwerksbetrieben kann eine Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden. Diese kann entweder für den Regierungsbezirk Düsseldorf oder das Land Nordrhein-Westfalen gelten. Berechtigungsumfang und Gültigkeit der Genehmigung Der Parkausweis wird fahrzeugbezogen für die Dauer von 1 Jahr auf Widerruf erteilt. Er gilt nur während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montags bis Samstags von 7:00 bis 20:00 Uhr). Der Parkausweis berechtigt jeweils nur ein Fahrzeug zum Parken im eingeschränkten Haltverbot Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Entrichtung der Parkgebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer Parken auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer Parken auf Bewohnerparkplätzen Die Genehmigung bezieht sich nur auf die Ausführung des Gewerkes und gilt somit nicht zum Parken am Betriebssitz, an der Zweigniederlassung und in deren Nähe. Für die übrigen Halteverbotzonen, die nicht durch die entsprechende Genehmigungen erfasst sind, kann eine Einzelausnahmegenehmigung beantragt werden. Fußgängerzonen sind von dieser Regelung generell ausgeschlossen. Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens. Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Online-Dienst

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    ID: L100002_121834284

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Zuständigkeit

    die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung Straßenverkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Rathaus 1

    41751 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Koordination Kommunaler Ordnungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Rathaus 1

    41751 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrzeugschein, Handwerkskarte, Gewerbeanmeldung, Nachweis der Fahrzeuganforderungen

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Berechtigte Handwerksbetriebe nach Handwerksordnung Anlage AMaurer*innen, Betonbauer*innen; Ofen- und Luftheizungsbauer*innen; Zimmerer; Dachdecker*innen; Straßenbauer*innen; Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer*innen; Brunnenbauer*innen; Steinmetz- und Bildhauer*innen; Stuckateur*innen; Maler- und Lackierer*innen; Gerüstbauer*innen; Schornsteinfeger*innen; Metallbauer*innen; Kälteanlagenbauer*innen, Klempner*innen; Installateur- und Heizungsbauer*innen; Elektrotechniker*innen, Elektromaschinenbauer*innen, Tischler*innen und Glaser*innen. Berechtigte Handwerksbetriebe nach Handwerksordnung Anlage BFliesen-, Platten- und Mosaikleger*innen, Estrichleger*innen, Parkettleger*innen, Rollladen- und Jalousiebauer*innen; Raumausstatter*innen; Schilder- und Lichtreklamehersteller*innen; Eisenflechter*innen; Bautrocknungsgewerbe; , Bodenleger*innen; Asphaltierer*innen; Fuger*innen; Holz- und Bautenschutzgewerbe; Rammgewerbe; Betonbohrer*innen und -schneider*innen, Rohr- und Kanalreinigung, Kabelverleger*innen; Einbau von genormten Baufertigteilen. Weitere BerechtigungenDarüber hinaus können auch sonstigen Betrieben, die den berechtigten Handwerksbetrieben vergleichbare Tätigkeiten erbringen, pauschalierte oder ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen für ihre Montage- und Werkstattfahrzeuge erteilt werden. FahrzeuganforderungDie Vereinbarung für einen bezirksweit einheitlich gültigen Handwerkerausweis gilt nur für die Service- und Werkstattfahrzeuge von Betrieben, die Reparatur- oder Montagearbeiten ausführen. An die Service- und Werkstattfahrzeuge sind folgende Anforderungen zu stellen: dem Service- und Werkstattfahrzeug muss ein festes Kennzeichen zugeordnet sein das Fahrzeug muss feste Einbauten haben oder schweres Werkzeug oder Material transportieren/lagern auf beiden Längsseiten mit einem gut lesbaren festen Firmenaufdruck versehen sein Auf Verlangen der Genehmigungsbehörde ist das Fahrzeug vorzuführen. Prüfung durch die BehördeDie zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der oder die Antragsberechtigte richtet seinen Antrag mit dem entsprechendem Antragsformular an die örtlich zuständige Behörde der Kommune oder des Kreises, in dem er oder sie den Betriebssitz hat.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Dauerausnahmegenehmigung Regierungsbezirk Düsseldorf: 105,00€ Dauerausnahmegenehmigung Land Nordrhein-Westfalen: 125,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Parkausweis, Handwerker, Parkberechtigung, parken, Handwerkernotdienst, Parkschein, Pflegedienst, Straßenverkehr, Regionaler Handwerkerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English