Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Handwerkerparkausweis (Jahresgenehmigung für Handwerksbetriebe) Handwerksbetriebe können unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen in Form einer Jahresgenehmigung zum Parken erhalten. Die Jahresgenehmigung für Handwerksbetriebe gilt seit dem 15.03.2017 in ganz Nordrhein-Westfalen. Die Berufsgruppen, für die Genehmigungen erteilt werden können, sind die Handwerke der Anlagen A und B zur Handwerksordnung. Mit der Jahresgenehmigung dürfen Sie parken: im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen (Zeichen 286/290.1 StVO) auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer auf Bewohnerparkplätzen Das Parken in der Fußgängerzone ist nicht durch die Jahresgenehmigung für Handwerksberiebe abgedeckt und muss jeweils separat beantragt werden (siehe ortsgebundene Handwerkergenehmigung). Die Jahresgenehmigung für Handwerksbetriebe ist ein Jahr gültig und wird pro Kraftfahrzeug ausgestellt. Zur Genehmigung gehört ein spezieller Parkausweis, der im Fahrzeug ausgelegt wird. Die Beantragung des Parkausweises kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Ortsgebundene Parkgenehmigung (für Handwerksbetriebe) Alle Handwerksbetriebe können auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für eine bestimmte Straßenstelle im Stadtgebiet erhalten (ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigung, z.B. für die Fußgängerzone). Die Ausnahmegenehmigung wird immer dann erteilt, wenn der Handwerker aus dem Fahrzeug heraus arbeiten muss.

    Online-Dienste

    Parkerleichterung für Handwerksbetriebe (Handwerkerparkausweis)

    ID: L100002_123418895

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Parkerleichterung für soziale Dienste

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    Sprache

    Deutsch

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    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Zuständigkeit

    die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Erlaubnisse nach der StVO

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 70

    41065 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Formaler Antrag (Online ausfüllbar. Siehe roter Button Online Antrag) Fahrzeugschein Handwerkskarte Gewerbeanmeldung Nachweis der Fahrzeuganforderungen (Die Vereinbarung für einen gültigen Handwerkerparkausweis gilt nur für die Service- und Werkstattfahrzeuge von Betrieben, die Reparatur- oder Montagearbeiten ausführen. An die Service- und Werkstattfahrzeuge sind folgende Anforderungen zu stellen: Service- und Werkstattfahrzeug mit fest zugeordnetem Kennzeichen mit einem Firmenaufdruck versehen sein Fahrzeug muss feste Einbauten haben oder schweres Werkzeug oder Material transportieren/lagern Auf Verlangen der Genehmigungsbehörde ist das Fahrzeug vorzuführen

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Handwerkerjahresgenehmigung 244,00 EUR Handwerkerjahresgenehmigung (pauschal)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Parkausweis, Handwerker, Parkberechtigung, parken, Handwerkernotdienst, Parkschein, Pflegedienst, Straßenverkehr, Regionaler Handwerkerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English