Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Beschreibung

    Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die persönliche Bearbeitung kann derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Termine werden täglich gegen 13:30 Uhr mit vierzehntägigem Vorlauf frei gegeben. Außerdem können häufig auch noch Termine morgens um ca. 7 Uhr für den gleichen Tag angeboten werden, wenn Termine storniert wurden. Telefonisch sind die Mitarbeiter*innen der KFZ-Zulassungsstelle unter den folgenden Nummern: 0 23 23 / 16 - 2580 oder 0 23 23 / 16 - 1639zu folgenden Zeiten erreichbar:Montag von 13:30 Uhr bis 15:15 UhrDienstag von 13:30 Uhr bis 15:15 UhrMittwoch von 13:30 Uhr bis 15:15 UhrDonnerstag von 13:30 Uhr bis 17:45 Uhr Aufgrund des hohen Anrufaufkommens und der maximal möglichen Terminfreigaben sind die Mitarbeiter*innen sowie die Hotline nur erschwert zu erreichen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass in der aktuellen Situation nicht alle Anrufe entgegen genommen werden und Rückrufe nicht erfolgen können. Zur Online-Terminvergabe

    Online-Dienst

    Bewohnerparkausweis

    ID: L100002_123082712

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/4 - KFZ-Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Südstraße 8

    44625 Herne

    Kontakt

    Fax: 02323 16-2284

    Telefon Festnetz: 02323 16-2580

    E-Mail: strassenverkehrsamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bisherige Anwohnerparkausweis
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Benötigt werden: Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB 1) oder Fahrzeugschein Ausweisdokument sofern vorhanden: der vorherige Anwohnerparkausweis Anmerkung: Sollte der Anwohnerparkausweis nicht für das eigene private Fahrzeug beantragt werden, bitten wir um vorherige telefonische Rücksprache. Ausstellungsmonat ist immer der Monat der Antragsstellung.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohnerparken, Bewohnerparken, Parkkarte, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English