Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Beschreibung

    Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    In verschiedenen Bereichen in Paderborn sind Bewohnerparkzonen eingerichtet. Pro BewohnerIn kann maximal ein Ausweis ausgestellt werden. Parkausweise und deren Verlängerung können Sie online oder persönlich beantragen. Die Änderung des Kennzeichens kann nur persönlich oder schriftlich erfolgen. Bei Verlängerung des Ausweises (sofern noch gültig) oder Änderung des Kennzeichens bringen Sie bitte den bisherigen Parkausweis mit oder fügen Sie ihn bei. Bitte legen Sie während des Termins die Ausnahmegenehmigung (den Bescheid, den Sie mit dem Parkausweis erhalten haben), gut sichtbar im Fahrzeug hinter der Frontscheibe aus und versehen ihn bitte mit einer handschriftlichen Notiz "Ausweis wird gerade verlängert" o.ä. zusammen mit dem Tagesdatum. Das dient der Information der Überwachungskräfte. Für die persönliche Erledigung befindet sich das Parkausweisbüro zurzeit an der Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt) in Zimmer 0.24. Der Zugang ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" möglich. Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" und verfahren bitte nach der Anleitung Bewohnerparken online unter der Rubrik "Downloads". Bitte beachten Sie: Eine Verlängerung ist frühestens 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Parkausweises möglich. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann es systembedingt sein, dass Ihr Antrag als Neuantrag gewertet wird. Im Falle von Problemen nehmen Sie bitte Kontakt auf unter ausnahmegenehmigung@paderborn.de oder telefonisch unter 05251/8811345. Der Ausweis wird Ihnen zeitnah online im Postkorb zugestellt. Im Falle der Halterabweichung kann dies aufgrund notwendiger Überprüfungen leicht verzögert geschehen. Verwenden Sie beim Ausdruck bitte ausschließlich weißes Papier.

    Online-Dienst

    Bewohnerparken

    ID: L100002_123474821

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung

    Beschreibung

    Die Abteilung Verkehrssicherung ist zuständig für die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs. Sie ordnet verkehrsregelnde Maßnahmen an, wenn Begründeten Bürgerbeschwerden durch eine solche Anordnung abgeholfen werden kann. Durch die Einrichtung einer Baustelle eine Anordnung erforderlich ist (z.B. in Form von Straßensperrungen, Umleitungen). Eine Anordnung für die Durchführung einer Veranstaltung erforderlich ist. Verkehrsregelnde Maßnahmen zur Unfallverhütung geboten sind. Eine verkehrsregelnde Maßnahme für die Durchführung eines Umzuges erforderlich ist (Halteverbotszone). Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem Straßenbaulastträger und der Polizei. Die Abteilung ist auch zuständig für die Entgegennahme von Anzeigen für kleinere Brauchtumsveranstaltungen (Martinsumzüge, Maibaum-Aufstellen und kleine Schützenfeste). Die Verkehrssicherung erteilt Erlaubnisse bei größeren Veranstaltungen, die entweder sehr viele Teilnehmer haben und/ oder einen entscheidenden Eingriff in den öffentlichen Straßenverkehr darstellen. Dies erfolgt in enger Absprache mit der Polizei (z.B. größere Schützenfeste, Sportveranstaltungen, große Stadtfeste). Bei der Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen im Rahmen einer Veranstaltung werden Sondernutzungserlaubnisse erteilt (z.B. bei Straßenfesten). Ebenso erfolgt die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen bei Infoständen, Warenauslagen vor Geschäften oder Außenflächen von Gaststätten und Cafes. Die Abteilung ist ebenfalls zuständig für die Erteilung zahlreicher Arten von Ausnahmegenehmigungen, z.B. in den Bereichen des Bewohner- und Schwerbehindertenparkens oder der Ausnahmegenehmigungen für Handwerker. Zur Abgrenzung der Hinweis: Sondernutzungen bei Bauvorhaben (z. B. Lagerung von Material, Kranaufstellung, Containerdienst etc.) sind dem Straßen- und Brückenbauamt zugeordnet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28/30 (ehe

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • bisherige Anwohnerparkausweis
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Antragsstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen: Personalausweis oder Meldebescheinigung Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein, nur im Original) Nachweis über das Nichtvorhandensein eines Stellplatzes/ Garage, Carport oder Ähnliches (z.B. eine Bescheinigung Ihres Vermieters oder einen ähnlich geeigneten Nachweis). Bitte vor der Online-Antragsstellung das folgende Formular ausfüllen: Nichtvorhandensein eines Stellplatzes ggf. Vollmacht im Vertretungsfalle (siehe weitere Informationen) Bei der Onlinebeantragung werden die letzten 6 Stellen der Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) benötigt. Halten Sie dazu bitte Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bereit.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Parkausweis kann unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden: wer in der jeweiligen Zone tatsächlich wohnhaft ist, diesen Wohnsitz amtlich gemeldet hat über keine Parkfläche (z. B. Garage, Carport, Parkplatz auf Privat- oder Fremdfläche o. ä.) verfügt sowie als Halter des Fahrzeuges zugelassen ist oder das Fahrzeug dauerhaft und zum überwiegenden Teil selbst nutzt. Bitte beachten Sie: nach Zuzug aus einem anderem Kreis, ist es erforderlich Ihren PKW beim Straßenverkehrsamt des Kreis Paderborn umzumelden. www.kreis-paderborn. Ohne vorherige Ummeldung, ist die online Beantragung des Bewohnerparkausweises nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Mitteilung der Ummeldung an das Straßenverkehrsamt verpflichtet sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohnerparken, Bewohnerparken, Parkkarte, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English