Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Beschreibung

    Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenIn einigen Straßen in Minden ist das Parken nur mit einem Bewohnerparkausweis erlaubt. Diese Straßen sind extra beschildert. Eine Auflistung der betroffenen Straßen können Sie hier herunterladen:Bewohnerparkzonen Liste Stand April 2016.pdf

    Online-Dienst

    Bewohnerparkausweis Verlängerung

    ID: L100002_123953572

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Minden wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • bisherige Anwohnerparkausweis
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenPersonalausweis oder Reisepass (Kopie)Fahrzeugschein (Kopie) und bei Bedarf eine Bescheinigung des Halters, dass dem Antragsteller das Fahrzeug zur dauernden Nutzung überlassen istggf. alter BewohnerparkausweisSEPA Lastschriftmandat

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenDie Bewohnerparkberechtigung richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift zu § 45 Straßenverkehrsordnung. Voraussetzungen für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises sind:Der Bewohner muss seinen Wohnsitz (Einzige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) im Bereich der Parkzone haben.Der Bewohner muss ein auf ihn als Halter zugelassenes Fahrzeug besitzen oderein von ihm dauerhaft genutztes Fahrzeug nachweisen.Der Bewohner darf über keinen privaten Stellplatz verfügen.

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenSie haben die Möglichkeit den Bewohnerparkausweis schriftlich oder persönlich, nach gebuchtem Termin, zu beantragen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenAb 01.08.2024 gelten folgende Gebühren:Bewohnerparkausweis: 150,00 € (12 Monate gültig)Änderung bei Umzug: 25,00 €Änderung bei Kennzeichenwechsel: 25,00 €Ersatz bei Verlust: 10,00 € Sie können das SEPA-Lastschriftmandat nutzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohnerparken, Bewohnerparken, Parkkarte, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English