Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Beschreibung

    Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Handwerksbetriebe der Anlagen A oder B der Handwerksordnung, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können aufgrund des Erlasses III B 3-78-12/2 vom 4. Dezember 2015 des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) für ihre Werkstatt- und Servicefahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung (Handwerkerparkausweis) beantragen.

    Online-Dienst

    Handwerkerparkausweis

    ID: L100002_123163959

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungswesen und Bürgerdienste Abt. 32.1 - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bisherige Anwohnerparkausweis
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beizufügende Unterlagen Antragsformular Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben Kopien der aktuellen Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (beidseitig) Aktuelle Fotos der Service-/ Werkstattfahrzeuge auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen Firmenbeschriftungen ersichtlich sind

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei allen Fahrzeugen muss es sich um ein Service- oder Werkstattfahrzeug handeln. Personenkraftwagen (Pkw) und Privatfahrzeuge sind von der Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen. Als Service- und Werkstattfahrzeuge werden Fahrzeuge anerkannt, die eine feste Ausstattung (Ein- oder Anbauten) aufweisen wie eine Werkbank, Aggregate (z. B. Pumpen, Kompressoren) oder spezielle Haltevorrichtungen für Geräte und Materialien (z. B. Werkzeug-, Gerätehalter, Lastenträger), welche glaubhaft regelmäßig unmittelbar am Einsatzort verwendet werden; die nicht bedingt durch ihre Bauart oder Ausstattung ausschließlich oder fast ausschließlich für den Transport von Personen oder die Lieferung von Waren und Gütern bestimmt oder einsetzbar sind; die mindestens ein Transporter, höchstens aber ein Fahrzeug mit bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht sind; die nur in Einzelfällen von c. abweichend auch Kombi oder Fahrzeuge mit bis zu 7,49 t zulässigem Gesamtgewicht sein können, wenn für die Kriterien a. und b. die Nachweise erbracht werden. Die Genehmigung darf nur im Rahmen von Reparatur- und Montagearbeiten genutzt werden und berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz oder in dessen Nahbereich. Reine Liefer- und Ladetätigkeiten sind nicht Bestandteil der Genehmigung. Die Fahrzeuge müssen auf die Firma oder den Gewerbetreibenden zugelassen sein und mit einer festen Firmenbeschriftung (Mindestgröße DIN A4, Firmenname und Gewerk) auf beiden Fahrzeuglängsseiten versehen sein. Magnettafeln werden nicht akzeptiert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohnerparken, Bewohnerparken, Parkkarte, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English