Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Beschreibung

    Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anwohnerparkausweise können online auf dieser Seite oder schriftlich im Bürgerbüro beantragt werden. In verschiedenen Bereichen der Eschweiler Innenstadt kann Anwohnern eine Sonderparkberechtigung erteilt werden. Mit der Sonderparkberechtigung für den Bereich A (nördlich des Stadtkerns) kann von freitagnachmittags 19 Uhr bis samstagmorgens 7 Uhr und von samstagnachmittags 19 Uhr bis sonntagmorgens 7 Uhr innerhalb des nachfolgenden Straßenbereiches geparkt werden: Peter-Paul-Straße zwischen Kolpingstraße und Preyerstraße (Nr. 17-33 bzw. 16-34) Parkstraße zwischen Peter-Paul-Straße und Peter-Liesen-Straße Kolpingstraße Mit der Sonderparkberechtigung für den Bereich B (Innenstadtbereich nördlich der Inde) kann auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, ohne dass die Parkuhr bedient oder ein Parkschein gelöst wird, montags bis freitags von 16:30 bis 19 Uhr innerhalb des nachfolgenden Straßenbereiches geparkt werden: Indestraße zwischen Peilsgasse und Nordstraße (Nr. 79-135) Dürener Straße zwischen Preyerstraße und Kochsgasse (Nr. 93-1 bzw. 96-2) Kochsgasse Grabenstraße zwischen Indestraße und Dürener Straße (Nr. 1-13 bzw. 2-24) Marktstraße Markt Wollenweberstraße Dürener Straße zwischen Drieschstraße und Peilsgasse Schnellengasse Brunnenhof Mauerweg Johannes-Rau-Platz Peilsgasse Mit der Sonderparkberechtigung für den Bereich C (Innenstadtbereich sündlich der Inde) kann ebenfalls auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, ohne dass die Parkuhr bedient oder ein Parkschein gelöst wird, montags bis freitags von 16:30 bis 19 Uhr innerhalb des nachfolgenden Straßenbereiches geparkt werden: Uferstraße Hompeschstraße zwischen Uferstraße und Martin-Luther-Straße (Nr. 1-17 bzw. 2-16) Josefstraße Martin-Luther-Straße zwischen Hompeschstraße und Neustraße (Nr. 3-31 bzw. 4-12) Moltkestraße zwischen Kaiserstraße und Marienstraße (Nr. 2-30 bzw. 1-23) Parkplatz Marienstraße Rosenallee zwischen Kaiserstraße und Marienstraße (Nr. 21-1 bzw. 26-2) Franzstraße Kaiserstraße zwischen Moltkestraße und Franzstraße (Nordseite/Nr. 1-15) Marienstraße Langwahn zwischen Marienstraße und Dechant-Deckers-Straße (Nr. 71-31 und 62-2) Englerthstraße (einschließlich Fußgänderzone) Verlängerte Kochsgasse (Nr. 30-34 und 17-21) Fußgängerzone Grabenstraße und Neustraße (Nr. 25-85 bzw. 34-84) Hospitalgasse Rosenallee zwischen Bismarckstraße und Kaiserstraße (Nr. 23-29 bzw. 28-34) Dechant-Deckers-Straße

    Online-Dienst

    Anwohnerparkausweis

    ID: L100002_122856523

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Termine unter: https://termin.eschweiler.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 71-600

    Fax: 02403 71-575

    E-Mail: buergerbuero@eschweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • bisherige Anwohnerparkausweis
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Anwohnerparkausweis auch online über unser Bürgerportal beantragen. Voraussetzung ist die freigeschaltete eID-Funktion Ihres Ausweises.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohnerparken, Bewohnerparken, Parkkarte, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English