Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Beschreibung

    Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hier finden Sie alle Informationen rund um das Bewohnerparken in Moers. Die Stadt Moers hat im Jahr 1995 das Bewohnerparken eingeführt. Die Parkzonen 1 und 2 gehörten zu den Anfängen. Damals wie heute bestand ein hoher Handlungsbedarf, das Parken in der Innenstadt neu zu regeln. Das Bewohnerparken wie die Einführung der Parkschein- und Parkscheibenregelung hat die Chancen aller Nutzenden erhöht, in der Moerser Innenstadt einen Parkplatz zu finden. Inzwischen existieren 9 Parkzonen.Was ist ein Bewohnerparkausweis?Durch eine erteilte Ausnahmegenehmigung (Bewohnerparkausweis) wird eine Bewohnerin oder ein Bewohner berechtigt, innerhalb des ausgewiesenen Bewohnerparkgebietes mit einem auf sie oder ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr oder ihm dauerhaft genutzten Kraftfahrzeug zu parken. Die Reservierung eines bestimmten Stellplatzes ist damit jedoch nicht verbunden. Ein Fußweg zwischen Stellplatz und Wohnung von bis zu 1.000 Metern ist nicht auszuschließen.Antragsberechtigte PersonenUm einen Bewohnerparkausweis zu erhalten, muss die Antragstellerin oder der Antragsteller in der jeweiligen Bewohnerparkzone mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Auch für den Zweitwohnsitz kann ein Bewohnerparkausweis beantragt werden, wenn durch eine Meldebescheinigung nachgewiesen wird, dass Sie tatsächlich auch in der Bewohnerparkzone wohnen. Es kann nur ein Parkausweis je Bewohnerin bzw. Bewohner beantragt werden. In dem Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises muss der Antragstellerin bzw. die Antragsteller versichern, dass sie oder er keine Garage, private Stellfläche o.ä. nutzen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, das heißt ein privater Stellplatz steht zur Verfügung, kann kein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?Folgende Grundvoraussetzungen müssen gegeben sein um einen Bewohnerparkausweis zu erhalten:Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet gemeldet sein. Zudem darf der Antragstellerin oder dem Antragsteller keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen. Sollte dies der Fall sein, kann kein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss das angegebene Fahrzeug nachweislich dauerhaft nutzen. Es kann nur ein Parkausweis je Bewohnerin oder Bewohner beantragt werden.Welche Antragsunterlagen werden benötigt?Folgende Antragsunterlagen werden zur Bearbeitung benötigt:Antragsformular auf Erteilung eines BewohnerparkausweisesPersonalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer MeldebestätigungZulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)Wenn Sie nicht gleichzeitig Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter sind, wird eine Überlassungserklärung benötigt.Miet- bzw. Kaufvertrag der WohnräumeDen Antrag können Sie auf dieser Seite unter Formulare herunterladen und zusammen mit den übrigen notwendigen Antragsunterlagen der Verwaltung übermitteln.Übersicht der BewohnerparkzonenEine Übersicht über die jeweiligen Bewohnerparkzonen finden Sie in der folgenden Kartenansicht.Bereiche in denen Anwohnerinnen und Anwohner unter den entsprechenden Voraussetzungen einen Antrag stellen können sind mit einer transparenten Flächenfüllung dargestellt. Bereiche in denen Bewohnerinnen und Bewohner mit Bewohnerparkausweis der jeweiligen Parkzone parken dürfen sind mit einer Schraffur dargestellt. Mit dem Mausrad oder den Plus und Minus -Tasten am oberen rechten Kartenrand können Sie die Zoomstufe verändern. Mit gedrückter linker Maustaste können Sie die Karte verschieben. Rechts oberhalb der Karte befindet sich ein Eingabefeld über welches nach Adressen gesucht werden kann. Mit einem Mausklick auf die zeichnerische Darstellung einer Parkzone erscheint ein Informationsfenster mit weiterführenden Angaben. Sofern an der entsprechenden Position mehrere Informationen vorliegen, z.B. zu einem Parkbereich und einem Antragsbereich, können Sie mit den Pfeiltasten unterhalb des Infofensters vor- und zurückblättern.Sprech- und ÖffnungszeitenMontag bis Freitag: 8.30 bis 12 UhrDonnerstag: 14 bis 16 Uhr

    Online-Dienst

    Bewohnerparkausweis Verlängerung

    ID: L100002_121824267

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bewohnerparkausweise, Handwerkerparkausweise, Parkerleichterung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    08.3 Fachdienst - Straßen- und Verkehrsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00Dienstag: 08:00 - 12:00Mittwoch: 08:00 - 12:00Donnerstag: 08:00 - 12:00Freitag: 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    08 Technische Informationsstelle - TIS

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:00Dienstag: 08:30 - 12:00Mittwoch: 08:30 - 12:00Donnerstag: 08:30 - 12:00, 14:00 - 16:00Freitag: 08:30 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-777

    Fax: 0 28 41 / 201-1 64 80

    E-Mail: TIS@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • bisherige Anwohnerparkausweis
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jährliche Gebühr: 30,00€ Zahlungsziel: Innerhalb eines Monats nach Ausstellung. Für die Ausstellung eines Parkausweises ist eine Verwaltungsgebühr von derzeit 30 Euro pro Jahr zu entrichten. Die Gültigkeit des Parkausweises beträgt ein Jahr mit Beginn des Ausstellungsdatums. Der Bewohnerparkausweis wird nicht automatisch verlängert.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Verwaltung behält sich vor die Richtigkeit der Angaben in der Antragsbegründung zu überprüfen und nach §26 VwVfG NRW weitere Unterlagen zur Antragsbearbeitung anzufordern.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohnerparken, Bewohnerparken, Parkkarte, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English