Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Beschreibung

    Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Online-Dienst

    Bewohnerparkausweis

    ID: L100002_123287673

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro ist für alle im Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner/innen da und führt zur Erfüllung der Aufgaben ein Melderegister. Die Hauptaufgaben des Bürgerbüros sind es, die Einwohner zu registrieren, Ausweisdokumente auszustellen sowie Datenübermittlungen zwischen Behörden und anderen öffentlichen Stellen durchzuführen. Das weitere Aufgabenfeld des Bürgerbüros umfasst als zentrale Anlaufstelle das vielfältige Angebot von Auskunfts-, Beratungs- und Serviceleistungen in der Stadt für den Bürger, wie z.B. Herausgabe von Fremdvordrucken/-formularen, Verkauf von Eintrittskarten, Vermietung von Grillplätzen etc.

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld (Rheinland)

    Kontakt

    Fax: 02173 794-92424

    Telefon Festnetz: 02173 794-4444

    E-Mail: buergerbuero@langenfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • bisherige Anwohnerparkausweis
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    einen gültigen Personalausweis oder Reisepass den Fahrzeugschein oder den Fahrzeugbrief Nutzungsnachweis für Antragsteller, die nicht Fahrzeughalter sind; Bestätigung des Halters, dass das Fahrzeug vom Fahrer ständig genutzt wird z. B. bei Nutzung eines Dienstwagens (siehe Downloads) Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n sind zusätzlich vorzulegen: + Schriftliche Vollmacht + Personalausweis oder Pass des/der Bevollmächtigten. Ihren bisherigen Bewohnerparkausweis (bei Änderungen oder Verlängerungen)

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen in einer der betroffenen Straßen mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Pro Bewohner (Hauptwohnsitz) ein Ausweis für ein bestimmtes Auto, das auf den Antragsteller zugelassen ist oder nachweislich dauerhaft von ihm genutzt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Parkausweis wird ihnen nach erfolgreichem Bezahlvorgang zugeschickt.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Fahrzeugwechsel ist ein neuer Bewohnerparkausweis zu beantragen, der alte Bewohnerparkausweis ist abzugeben. Für Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge von über 5,25 Metern werden keine Bewohnerparkausweise ausgestellt. Ein Bewohnerparkausweis kann nicht schriftlich beantragt werden. Der Verlust des Bewohnerparkausweises ist anzuzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohnerparken, Bewohnerparken, Parkkarte, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English