Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Beschreibung

    Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unter "Links und Downloads" können Sie in der Auflistung "City-Parken - berechtigte Straßen" nachlesen, ob Sie einen City-Parkausweis beantragen können.Mit dem City-Parkausweis kann an städtischen Parkscheinplätzen innerhalb des Geltungsbereiches geparkt werden.Auf den Plänen sind der jeweilige Geltungsbereich als gestrichelte Linie dargestellt.Die Pläne für die einzelnen Innenstadtbereiche finden Sie unter Links und Downloads.Die maximale Parkdauer beträgt werktags (Mo-Sa) 24 Stunden.Für Fahrzeuge mit "LKW-Zulassung" bzw. nur gewerblich genutzte Fahrzeuge wird kein City-Parkausweis ausgestellt.Pro Person wird 1 City-Parkausweis ausgestellt.2 Kennzeichen können auf dem City-Parkausweis eingetragen werden; damit parken darf nur eines der beiden Fahrzeuge.Bewohner(in) und Antragsteller(in) müssen identisch sein.Antragsteller(in) muss über einen Führerschein verfügen.Das Fahrzeug muss auf Antragsteller(in) (= Bewohner(in) zugelassen sein oder nachweislich von ihr/ihm dauernd und privat genutzt werden.Sind Antragsteller(in) und Halter(in) des Fahrzeuges nicht identisch, wird eine von Halter(in) unterschriebene Bestätigung über die dauerhafte und private Nutzung benötigt.Bei der Nutzungsbestätigung wird unterschieden, ob das Fahrzeug auf eine Privatperson zugelassen ist oder ob es sich um ein Dienst- bzw. Firmenfahrzeug handelt.In beiden Fällen sind zusätzliche Unterlagen erforderlich, die Sie auf dem entsprechenden Formular nachlesen können.Die beiden Formulare "Nutzungsbestätigung durch Privatperson" und "Nutzungsbestätigung für Dienst- oder Firmenfahrzeug" finden Sie unter "Links und Downloads".Bei Wegzug aus dem Geltungsbereich ist der City-Parkausweis ungültig und unverzüglich zurückzugeben.Eine Übertragung auf Dritte ist unzulässig.VerlängerungSofern Sie die Voraussetzungen noch erfüllen, können Sie Ihren Ausweis frühestens 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit verlängern.Der neue Gültigkeitszeitraum knüpft dabei automatisch an den Ihres bestehenden Ausweises an.Die Beantragung und Bezahlung des City-Parkausweises erfolgt online über das Serviceportal.Die Weiterleitung zum Serviceportal finden Sie unter "Links und Downloads" Onlineantrag CityparkausweisKurzfristige Kennzeichenänderungen und Ersatzausstellungen aufgrund Verlust können persönlich erfolgen.Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

    Online-Dienst

    Bewohnerparkausweis Verlängerung

    ID: L100002_121862625

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Wuppertal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • bisherige Anwohnerparkausweis
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Ausstellung des City-Parkausweises erforderliche Dokumente:Personalausweis oder MeldebescheinigungFührerscheinFahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil INutzungsbestätigung, falls Antragsteller(in) und Fahrzeughalter(in) nicht identisch sind.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    16,00 Euro monatlich190,00 Euro für 1 Jahr Laufzeit15,00 Euro bei Änderungen während der Laufzeit (z. B. Kennzeichen)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohnerparken, Bewohnerparken, Parkkarte, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English