Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Beschreibung

    Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Kraftfahrzeug muss auf den Bewohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller dauernd benutzt werden. Die Adresse im Bewohnerparkbereich muss der Hauptwohnsitz des Antragstellers sein. Der Parkausweis wird für 1 Jahr oder für 2 Jahre ausgestellt.

    Online-Dienst

    Bewohnerparkausweis

    ID: L100002_123692551

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    33-331 Bewohnerparken

    Adresse

    Hausanschrift

    Gasstraße 22

    42657 Solingen

    Kontakt

    Fax: 0212 290-3714

    Telefon Festnetz: 0212 290-3756

    E-Mail: bewohnerparken@solingen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bisherige Anwohnerparkausweis
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Neuantrag und/ oder Folgeantrag werden folgende Unterlagen benötigt: Personalausweis Fahrzeugschein Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters muss bei der Beantragung hochgeladen werden, sofern der Antragssteller nicht Halter ist. Bei Kennzeichen- oder Wohnungswechsel: Fahrzeugschein vom neuen Fahrzeug ggf. Nutzungbestätigung Personalausweis Eine schriftliche Beantragung ist grundsätzlich möglich, beigefügt sein müssen: Kopie des Fahrzeugscheins Kopie des Personalausweises

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gemäß § 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2a Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Kennzeichen- oder Wohnungswechsel wird der bisher erteilte Bewohnerparkausweis ungültig. Bitte tragen Sie in der Online-Anwendung Ihren Namen genau so ein, wie er auch in Ihrem Ausweisdokument steht: Mit allen Vor- und Nachnamen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohnerparken, Bewohnerparken, Parkkarte, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English