Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer in der Innenstadt mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz angemeldet ist, kann einen Bewohnerparkausweis erhalten. Der Innenstadtbereich ist in drei Parkzonen unterteilt, für die Sie, als Bewohner, einen Parkausweis erhalten können, abhängig davon, in welchem Bereich Sie wohnen. Ein Bewohnerparkausweis berechtigt Sie zum kostenfreien Parken in den ausgeschilderten Bereichen. Er garantiert aber keinen Parkplatz. Erhalten kann jeder Bewohner nur einen Parkausweis für ein Fahrzeug, das auf seinen Namen zugelassen ist. Sollte aus versicherungstechnischen Gründen das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen sein oder ein Bewohner hat einen Dienstwagen, wird vom Fahrzeughalter eine schriftliche Bestätigung über das ausschließliche Nutzen des Fahrzeuges durch den Bewohner benötigt. Ein Bewohnerparkausweis wird für ein Jahr ausgestellt. Für die Ausstellung des neuen Bewohnerparkausweises ist es erforderlich, den alten Bewohnerparkausweis in jedem Fall vorzulegen, sofern er noch gültig ist. Sofern es während der Gültigkeitsdauer des Bewohnerparkausweises zu einem Fahrzeugwechsel kommt, ist der Bewohnerparkausweis im Bürgerservice vorzulegen. Dieser wird dann gegen eine Gebühr von 8,00 Euro auf das neue Kennzeichen umgeschrieben. Wichtig: Wenn der alte Bewohnerparkausweis nicht vorgelegt wird, obwohl dieser noch gültig ist, ist eine Neuausstellung eines Bewohnerparkausweises nicht möglich.

    Online-Dienst

    Bewohnerparkausweis (Antrag)

    ID: L100002_123672636

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-250

    E-Mail: buergerservice@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    gültiges AusweisdokumentZulassungsbescheinigung Teil I (früher Kfz-Schein)ggf. alten noch gültigen Bewohnerparkausweisggf. Vollmacht

    Formulare

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bewohnerparkausweis (Antrag)

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ortsrecht: Gebührenordnung der Stadt Schwerte über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren (Bewohnerparkausweis - Gebührenverordnung) vom 25.06.2024

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Fristen

    Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises wird eine Gebühr in Höhe von 90,00 Euro erhoben. Wegen einer evtl. noch bestehenden Restgültigkeitsdauer des Bewohnerparkausweises wird die Gebühr bei vorzeitiger Rückgabe nicht erstattet. Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Satzung der Stadt Schwerte über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren in der aktuell gültigen Fassung. Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohner, Parkerlaubnis, Parkberechtigung, Ausnahmegenehmigung, parken, Handwerker, Fußgängerzone befahren, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English