Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Stadt Paderborn bietet Ihnen auf freiwilliger Basis, die Möglichkeit einen vorläufigen Parkausweis für Behinderte zu beantragen. Eine Beantragung ist unter folgenden Umständen möglich: Sie haben einen Schwerbehindertenausweis beim Kreis Paderborn beantragt und warten auf Rückmeldung. Es besteht aus anderen Gründen vorübergehend eine außergewöhnliche Beeinträchtigung der Gehfähigkeit. Die Gültigkeit erstreckt sich über die Dauer der vorübergehenden Behinderung und ist nur für das Stadtgebiet Paderborn gültig.

    Online-Dienst

    Bewohnerparken

    ID: L100002_123474818

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung

    Beschreibung

    Die Abteilung Verkehrssicherung ist zuständig für die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs. Sie ordnet verkehrsregelnde Maßnahmen an, wenn Begründeten Bürgerbeschwerden durch eine solche Anordnung abgeholfen werden kann. Durch die Einrichtung einer Baustelle eine Anordnung erforderlich ist (z.B. in Form von Straßensperrungen, Umleitungen). Eine Anordnung für die Durchführung einer Veranstaltung erforderlich ist. Verkehrsregelnde Maßnahmen zur Unfallverhütung geboten sind. Eine verkehrsregelnde Maßnahme für die Durchführung eines Umzuges erforderlich ist (Halteverbotszone). Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem Straßenbaulastträger und der Polizei. Die Abteilung ist auch zuständig für die Entgegennahme von Anzeigen für kleinere Brauchtumsveranstaltungen (Martinsumzüge, Maibaum-Aufstellen und kleine Schützenfeste). Die Verkehrssicherung erteilt Erlaubnisse bei größeren Veranstaltungen, die entweder sehr viele Teilnehmer haben und/ oder einen entscheidenden Eingriff in den öffentlichen Straßenverkehr darstellen. Dies erfolgt in enger Absprache mit der Polizei (z.B. größere Schützenfeste, Sportveranstaltungen, große Stadtfeste). Bei der Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen im Rahmen einer Veranstaltung werden Sondernutzungserlaubnisse erteilt (z.B. bei Straßenfesten). Ebenso erfolgt die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen bei Infoständen, Warenauslagen vor Geschäften oder Außenflächen von Gaststätten und Cafes. Die Abteilung ist ebenfalls zuständig für die Erteilung zahlreicher Arten von Ausnahmegenehmigungen, z.B. in den Bereichen des Bewohner- und Schwerbehindertenparkens oder der Ausnahmegenehmigungen für Handwerker. Zur Abgrenzung der Hinweis: Sondernutzungen bei Bauvorhaben (z. B. Lagerung von Material, Kranaufstellung, Containerdienst etc.) sind dem Straßen- und Brückenbauamt zugeordnet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28/30 (ehe

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Parkausweis kann ausschließlich schriftlich beantragt werden. Je nach Grund der Beantragung benötigen wir folgende Unterlagen: Wenn Sie einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Kreis Paderborn beantragt haben, reichen Sie bitte einen formlosen Antrag sowie die Eingangsbestätigung des Kreises Paderborn ein. In anderen Fällen wenden Sie sich bitte zur nähren Abstimmung der Voraussetzungen und zu ggfls. benötigten Unterlagen an die Sachbearbeiterinnen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Fristen

    Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohner, Parkerlaubnis, Parkberechtigung, Ausnahmegenehmigung, parken, Handwerker, Fußgängerzone befahren, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English