Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Recklinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hier geht es zum Onlineantrag (Serviceportal). Bewohner der Altstadt und der anliegenden Bereiche sowie des Bezirks Röntgenstraße am Süder Elisabeth Krankenhaus, die über ein eigenes Fahrzeug verfügen, bzw. ein solches zur dauerhaften Nutzung überlassen bekommen und ihren Hauptwohnsitz in dem Bezirk haben, können einen Bewohnerparkausweis beantragen. Die Ausstellung von mehreren Ausweisen für verschiedene Haushaltsangehörige ist möglich. Auf einem Bewohnerparkausweis können maximal zwei Kennzeichen eingetragen werden. Ansprechpartner/innen Frau C. SchülerTelefon 02361/50-1616Stadthaus A, Raum 1.19
    Hier geht es zum Onlineantrag (Serviceportal). Bewohner der Altstadt und der anliegenden Bereiche sowie des Bezirks Röntgenstraße am Süder Elisabeth Krankenhaus, die über ein eigenes Fahrzeug verfügen, bzw. ein solches zur dauerhaften Nutzung überlassen bekommen und ihren Hauptwohnsitz in dem Bezirk haben, können einen Bewohnerparkausweis beantragen. Die Ausstellung von mehreren Ausweisen für verschiedene Haushaltsangehörige ist möglich. Auf einem Bewohnerparkausweis können maximal zwei Kennzeichen eingetragen werden. Ansprechpartner/innen Frau C. SchülerTelefon 02361/50-1616Stadthaus A, Raum 1.19

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    Bewohnerparkausweis Erteilung

    ID: L100002_126725225

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    ID: L100002_128201601

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    ID: L100002_128202884

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    ID: L100002_128266857

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    ID: L100002_128217223

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    ID: L100002_128223116

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    ID: L100002_128259004

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    ID: L100002_128260690

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    Die Zuständigkeit dieses Sachgebietes erstreckt sich zunächst auf verkehrsregelnde und verkehrslenkende Maßnahmen. Zu den wesentlichen Aufgaben gehört darüber hinaus die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs. Im Bereich der Prävention wird das Sachgebiet auch auf dem Gebiet der Verkehrserziehung und -aufklärung tätig.

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    Hausanschrift

    Rathausplatz 4

    45657 Recklinghausen

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    Telefon Festnetz: 02361/50-1623

    Fax: 02361/50-91601

    E-Mail: verkehrsangelegenheiten@recklinghausen.de

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    Technisch geändert am 23.11.2024

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    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Recklinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kopie Personalausweis, Kopie Fahrerlaubnis, Kopie Fahrzeugschein u. Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters (wenn Antragsteller nicht selber Halter ist)
    Kopie Personalausweis, Kopie Fahrerlaubnis, Kopie Fahrzeugschein u. Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters (wenn Antragsteller nicht selber Halter ist)

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Fristen

    Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Recklinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    30,- Euro
    30,- Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohner, Parkerlaubnis, Parkberechtigung, Ausnahmegenehmigung, parken, Handwerker, Fußgängerzone befahren, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English