Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Lüdinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Besitzer eines Parkausweises sind dazu Berechtigt ohne Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten zu parken.Je Haushalt oder Gewerbe kann nur ein Ausweis ausgestellt werden, er ist übertragbar auf andere Haushaltsmitglieder bzw. Gewerbetreibende. Beantragung auch auf dem Postweg mit Nachweis der Einzahlung möglich

    Online-Dienst

    Bewohner- und Gewerbeparkausweise

    ID: L100002_123389096

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Für Termine nutzen Sie bitte den Link https://termine.stadt-luedinghausen.de. Infoseite: www.luedinghausen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Fax: 02591 926-139

    Telefon Festnetz: 02591 926-0

    E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Lüdinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Beantragung eines Bewohner- oder Gewerbeparkausweises benötigt man folgende Unterlagen: Antragsformular auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises mit Unterschrift Kopie des gültigen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass) Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) Falls Sie nicht Fahrzeuginhaber sind, benötigen Sie die Bestätigung des Fahrzeughalters (Halterbescheinigung als PDF) Den bisherigen Bewohner/Gewerbeparkausweis (falls vorhanden)

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Hinweise für Lüdinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    der Bewohner muss in einer der unten aufgeführten Straßen tatsächlich wohnen und mit Hauptwohnung gemeldet sein. der Bewohner verfügt in der Parkzone nicht über einen privaten Stellplatz oder Garage der Bewohner ist Halter eines Kfz, das von ihm oder Haushaltsangehörigen genutzt wird (ansonsten Bestätigung des Kfz-Halters erforderlich) der Bewohner verpflichtet sich, den Parkausweis nicht auf Personen außerhalb des Haushaltes zu übertragen. Für einen Gewerbeparkausweis ist es erforderlich seinen Firmensitz in Lüdinghausen zu haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Fristen

    Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohner, Parkerlaubnis, Parkberechtigung, Ausnahmegenehmigung, parken, Handwerker, Fußgängerzone befahren, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English