Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Hinweise für Bocholt: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als Bewohnerin oder Bewohner koennen Sie fuer Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur fuer speziell ausgewiesene Zonen.

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Bocholt: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als Bewohner koennen Sie fuer Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur fuer speziell ausgewiesene Zonen. Vor allem in groesseren Staedten ist in manchen Wohngebieten das Parken ueber einen laengeren Zeitraum oder ohne Nutzung eines Parkscheins nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Stellplatz.

    Online-Dienst

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    ID: L100002_121741761

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Bocholt - Fachbereich Mobilität und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58

    46395 Bocholt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +4928719533249

    E-Mail: sandra.biermann@bocholt.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Bocholt: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (gilt lediglich fuer Studenten/Schueler bzw. Firmenfahrzeuge) Vollmacht, wenn Sie als Vertreterin oder ein Vertreter fuer eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Hinweise für Bocholt: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehoerdlich registriert und Sie wohnen dort mit Hauptwohnsitz. Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benoetigen Sie eine Bestaetigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung ueberlassen wurde. Diese Ausnahmeregel gilt lediglich fuer Studenten/Schueler bzw. Firmenfahrteuge.)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Hinweise für Bocholt: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie muessen ihn abholen.

    Fristen

    Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Hinweise für Bocholt: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Bewohnerparkausweis ist je nach Bereich vom 01.01. - 31.12. oder 01.05. bis 30.04. gueltig. Unter Vorlage aller Unterlagen wird fuer den kommenden Zeitraum wieder ein Ausweis erteilt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Hinweise für Bocholt: Inhalte der zuständigen Stelle

    Stellplaetze fuer Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohner, Parkerlaubnis, Parkberechtigung, Ausnahmegenehmigung, parken, Handwerker, Fußgängerzone befahren, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English