Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bewohnerparkberechtigungen können wahlweise für 1 Jahr oder 2 Jahre erteilt werden. Halterinnen und Halter von Elektro-Fahrzeugen mit E-Kennzeichen können 1-Jahres-Bewohnerparkausweise zu vergünstigten Konditionen beantragen.

    Online-Dienst

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    ID: L100002_123931514

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus - Referat 32/4 - Verkehrsordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ebertstraße 11

    45879 Gelsenkirchen

    Markierte Behindertenparkplätze sind vorhandenDer Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglichEs ist ein Personenaufzug vorhandenAufzüge für Rollstuhlfahrer voll zugänglichDie Toiletten sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 16:00Dienstag: 08:00 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 14:00Donnerstag: 08:00 - 18:00Freitag: 08:00 - 13:00Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich: telefonisch unter +49 (209) 169-2100, per Online-TerminvereinbarungServicezeiten ausschließlich mit Termin!Aus personellen Gründen kann es donnerstags zwischen 13:00 und 14:00 Uhr zu Service-Einschränkungen an der Info-Theke kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492091693300

    Fax: +492091693133

    E-Mail: buergercenter@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    BÜRGERcenter an der Cranger Str. 262 - Referat 32/4 - Verkehrsordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Cranger Straße 262

    45891 Gelsenkirchen

    Markierte Behindertenparkplätze sind vorhandenDer Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 16:00Dienstag: 08:00 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 14:00Donnerstag: 08:00 - 18:00Freitag: 08:00 - 13:00Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich: telefonisch unter +49 (209) 169-2100, per Online-TerminvereinbarungServicezeiten ausschließlich mit Termin!Aus personellen Gründen kann es donnerstags zwischen 13:00 und 14:00 Uhr zu Service-Einschränkungen an der Info-Theke kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis

    Kontakt

    Fax: +492091696610

    Telefon Festnetz: +492091693300

    E-Mail: buergercenter@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    BÜRGERcenter im Rathaus Buer - Referat 32/4 - Verkehrsordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldbergstraße 12

    45894 Gelsenkirchen

    Markierte Behindertenparkplätze sind vorhandenDer Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglichEs ist ein Personenaufzug vorhandenAufzüge für Rollstuhlfahrer voll zugänglichDie Toiletten sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 16:00Dienstag: 08:00 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 14:00Donnerstag: 08:00 - 18:00Freitag: 08:00 - 13:00Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich: telefonisch unter +49 (209) 169-2100, per Online-TerminvereinbarungServicezeiten ausschließlich mit Termin!Aus personellen Gründen kann es donnerstags zwischen 13:00 und 14:00 Uhr zu Service-Einschränkungen an der Info-Theke kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis

    Kontakt

    Fax: +492091694043

    Telefon Festnetz: +492091693300

    E-Mail: buergercenter@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst - Referat 32/4 - Verkehrsordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Turfstraße 21

    45899 Gelsenkirchen

    Markierte Behindertenparkplätze sind vorhandenDer Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglichEs ist ein Personenaufzug vorhandenAufzüge für Rollstuhlfahrer voll zugänglichDie Toiletten sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 16:00Dienstag: 08:00 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 14:00Donnerstag: 08:00 - 18:00Freitag: 08:00 - 13:00Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich: telefonisch unter +49 (209) 169-2100, per Online-TerminvereinbarungServicezeiten ausschließlich mit Termin!Aus personellen Gründen kann es donnerstags zwischen 13:00 und 14:00 Uhr zu Service-Einschränkungen an der Info-Theke kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492091693300

    Fax: +492091696210

    E-Mail: buergercenter@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis KfZ - Schein ggf. Halterbestätigung Bewohnerparken - Antragsvordruck

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, kann der Bewohnerparkausweis online beantragt werden: Sie wohnen im Bewohnerparkgebiet. Das Kfz, für das der Parkausweis ausgestellt werden soll, ist auf Sie als Halter zugelassen. Sie haben im Umkreis von 200m zu Ihrer Wohnung weder eine Garage noch einen privaten Einstellplatz. Sie möchten einen Parkausweis für 1 Kennzeichen beantragen. Sie können Ihren Bewohnerparkausweis hier online beantragen: Online-Antrag Bewohnerparkausweis In abweichenden Fällen (z.B. abweichender Halter, Ausweis für mehrere Kennzeichen) wenden Sie sich bitte an: sondernutzung@gelsenkirchen.de Bewohnerparkausweise für Elektro-Fahrzeuge Zur Beantragung von vergünstigten Bewohnerparkausweisen für Besitzer von Elektro-Fahrzeugen wenden Sie sich bitte per E-Mail unter sondernutzung@gelsenkirchen.de an uns. Bitte beachten Sie, dass vergünstigte Bewohnerparkausweise für Elektro-Fahrzeuge nur mit E-Kennzeichen ausgegeben werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Fristen

    Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültigkeitsdauer 1 Jahr: 30,00 €, für Elektro-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen 10,20 € Gültigkeitsdauer 2 Jahre: 60,00 € Änderung/Zweitschrift: 6,00 € In Ausnahmefällen; Gültigkeitsdauer bis zu 6 Monate: 10,20 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohner, Parkerlaubnis, Parkberechtigung, Ausnahmegenehmigung, parken, Handwerker, Fußgängerzone befahren, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English