Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Würselen: Inhalte der zuständigen Stelle

    In Würselen-Mitte, im Bereich des Rhein-Maas-Klinikums (ehem. MZ Marienhöhe) und in Bardenberg befinden sich Parkzonen, innerhalb derer mit Parkschein bzw. mit Parkscheibe kurzzeitig geparkt werden darf. Für diese Parkzonen können auf Antrag Bewohnerparkausweise ausgestellt werden. Ein solcher Ausweis stellt eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) für ein bestimmtes Fahrzeug dar. Bewohnerparkausweise können für die Bereiche: Innenstadt (W 1) Innenstadt (W 2) Markt (W 3) Krankenhaus (KH) Bardenberg (B)sowie für Teilbereiche der Luciastraße, Mittelstraße und Am Höfeviertel ausgestellt werden. Antragsberechtigt ist: der Halter des Fahrzeugs für die Parkzone seines Erst-Wohnsitzes bzw. der Nutzer des Fahrzeugs für die Parkzone seines Erst-Wohnsitzes einschließlich einer Nutzerbescheinigung des Fahrzeughalters.

    Online-Dienst

    Bewohnerparkausweis

    ID: L100002_123841700

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt (A 32)

    Beschreibung

    Allgemeines Ordnungsrecht, Gewerbeangelegenheiten, Ruhender Verkehr, Straßenverkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Morlaixplatz 1

    52146 Würselen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Würselen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorlage des Personalausweises, des Fahrzeugscheins und, falls das Fahrzeug nicht auf den Antragsteller zugelassen ist, eine Nutzerbescheinigung vom Fahrzeughalter (siehe Informationen zur Antragstellung).

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Fristen

    Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohner, Parkerlaubnis, Parkberechtigung, Ausnahmegenehmigung, parken, Handwerker, Fußgängerzone befahren, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English