Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer hat Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis? Einen Bewohnerparkausweis erhalten Bewohner*innen, die in einer Bewohnerparkzone ihren Hauptwohnsitz haben und darüber hinaus 1. mit einem auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenen Kraftfahrzeug fahren, oder 2. mit einem auf Ihre*n Ehepartner*in/eingetragene*n Lebenspartner*in, Elternteil oder Kind unter der gleichen Anschrift zugelassenen Kraftfahrzeug fahren, oder 3. ein Firmenkraftfahrzeug nutzen und die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachweisen, oder 4. an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind oder sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (und ein ÖV Azubi-Abo nachweisen) und denen das Kraftfahrzeug nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird. Welche weiteren Sonderregelungen gibt es neben dem Bewohnerparken? Diese Anträge können ausschließlich über den Fachbereich Stadtentwicklung, -planung, und Mobilitätsinfrastruktur, Abteilung Straßenverkehr und Sondernutzungen (FB 61/400), Verwaltungsgebäude am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 52064 Aachen, gestellt werden. Ausnahmegenehmigung für private Pflegekräfte Handwerkerparkausweise/ Parkausweise für soziale Dienste Welche Unterlagen muss ich mitbringen? Grundsätzlich muss immer zu jedem Bewohnerparkausweisantrag (im Original) vorgelegt werden: Personalausweis oder Reisepass Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I), auch als Kopie möglich ggf. Leasingvertrag zu 2. zusätzlich: ggf. Nachweis über den Familienverband (ggf. Stammbuch) zu 3. zusätzlich: bei Arbeitnehmer*innen: Nutzungsbescheinigung vom Arbeitgeber oder Lohn-/ Gehaltsabrechnung (mit Kennzeichen auf der Abrechnung) bei Selbstständigen: Bescheinigung vom Steuerberater*in bzw. Steuerbescheid vom Finanzamt über die steuerliche Berücksichtigung der privaten Nutzung des Kraftfahrzeuges) zu 4. zusätzlich: Nutzungsbescheinigung (von dem/der Familienangehörigen* auszufüllen, nicht älter als 6 Monate) bei Studierenden: eine aktuelle Studienbescheinigung bei Auszubildenden: eine Ausbildungsbescheinigung oder den Ausbildungsvertrag, Nachweis über das ÖV Azubi-Abo (nicht das Ticket) Wo darf mit dem Bewohnerparkausweis geparkt werden? Eine Übersichtskarte sowie eine Straßenliste der Bewohnerparkzonen finden Sie auf der passenden Seite auf aachen.de. Wer entscheidet über die Einrichtung der Bewohnerparkzonen und die Anspruchsvoraussetzungen? Die Einrichtung der Bewohnerparkzonen und die Festlegung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt durch Beschluss des Rates der Stadt Aachen. Der Ratsbeschluss kann online im Ratsinformationszentrum eingesehen werden. Bei welchen Sonderfällen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich? Bei allen weiteren Sonderfällen sprechen Sie uns bitte an und vereinbaren Sie einen Termin. Nutzung von CarSharing-Kraftfahrzeugen (Nachweis über die Mitgliedschaft zur Organisation) Plakette bei Motorrädern bzw. Rollern als Bewohnerparkausweis (Anbringung vor Ort am Motorrad bzw. Roller) Halter*innen von mehreren Kraftfahrzeugen mit unterschiedlichen Kennzeichen Die*Der Halter*in erhält nur einen Bewohnerparkausweis (mit einem holographischen Klebesiegel) mit mehr als einem Kennzeichen. Es ist nicht möglich, einen derartigen Ausweis für ein Auto und ein Motorrad zu erhalten. Personen, die gemäß § 51 oder 52 Bundesmeldegesetz eine Auskunftssperre haben. Personen, die Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission sind und deren Fahrzeug über diese angemeldet ist. (Beispielsweise der Nato) Was muss ich bei meinen Eingaben während des Online-Antrags beachten? Im Feld "Vornamen" und "Familiennamen" bitte alle Namen erfassen (wie auf Ihrem Personalausweis/Reisepass)(Die Eingabe von Sonderzeichen, Namensbestandteilen, Namensketten, unkonkretes Geburtsdatum ist nicht möglich!) Der Online-Antrag beinhaltet einen Abgleich mit dem Melderegister (und mit dem Zulassungsregister). Sollte dieser Abgleich nicht erfolgreich durchgeführt werden können, z. B. wegen Unstimmigkeiten im Melderegister oder unterschiedlichen Schreibweisen im Melde- und Zulassungsregister, ist eine persönliche Vorsprache beim hiesigen Bürger*innenservice zwingend erforderlich! Bei Umzügen in eine neue Parkzone ist vor Neuausstellung des Bewohnerparkausweises der Kfz-Schein beim Straßenverkehrsamt in Würselen (online oder persönlich) oder beim hiesigen Bürger*innenservice (persönlich) zu ändern.Ohne Ummeldung des Kraftfahrzeuges ist die Onlinebeantragung nicht möglich. Ggf. ist ein Austausch des alten Bewohnerparkausweis erforderlich.Bei einer Änderung Ihres Kennzeichens ist es zwingend erforderlich auch eine neue Umweltplakette zu beantragen bzw. kaufen (Erwerb beim Straßenverkehrsamt). Verlängerungen sind frühstens vier Wochen vor Ablaufdatum des aktuellen Bewohnerparkausweises möglich. Während des Onlineantrags sind die erforderlichen Nachweise bzw. Dokumente (vorzugsweise als PDF-Datei) hochzuladen. Das Kraftfahrzeug ist auf ein minderjähriges Kind (wegen einer Schwerbehinderung) angemeldet? Dann hat der Antrag durch einen gesetzlichen Vertreter zu erfolgen. Es wird kein Bewohnerparkausweis für nicht motorisierte Fahrzeuge (u. a. Wohnwagen, Anhänger, Lastenfahrräder) ausgestellt (nur für Kraftfahrzeuge).

    Online-Dienst

    Bewohnerparkausweis Beantragung/Verlängerung

    ID: L100002_124767931

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice - Aachen Mitte

    Beschreibung

    Sowohl an den Standorten des Bürgerservice Aachen-Mitte als auch bei den Bezirksämtern werden ausschließlich Terminsprechzeiten angeboten. Bitte buchen oder stornieren Sie Ihren Termin: Online: www.aachen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0241/432-1234 (montags bis freitags von 07.45 bis 18.00 Uhr). Bürger*innenservice Bahnhofplatz Montag 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.30 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.30 Uhr Bürger*innenservice Katschhof Montag 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.30 Uhr Zusätzlich bietet der Bürgerservice Katschhof am 1. Samstag im Monat von 09.00 - 13.00 Uhr Terminsprechzeiten an.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Nordrhein-Westfalen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Servicecenter Call Aachen

    Beschreibung

    Das Servicecenter Call Aachen ist die erste telefonische Anlaufstelle für Bürger*innen der Stadt Aachen. Sie haben Fragen wir haben die Antworten: 0241 432-0.

    Adresse

    Hausanschrift

    Aureliusstraße 2

    52064 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-1099

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    E-Mail: stadt.aachen@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Fristen

    Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohner, Parkerlaubnis, Parkberechtigung, Ausnahmegenehmigung, parken, Handwerker, Fußgängerzone befahren, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English