Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bewohnern, die in der Innenstadt von Neuss mit Erstwohnsitz gemeldet sind, kann für ein Fahrzeug eine Parkbevorrechtigung für die entsprechend gekennzeichneten Parkplätze ausgestellt werden. Achtung! Eine Verlängerung ist frühestens 30 Tage vor Ablauf des noch gültigen Ausweises möglich.

    Online-Dienst

    Bewohnerparkausweis

    ID: L100002_123441444

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bußgeldstelle ruhender Straßenverkehr, Bewohnerparken

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstr. 18

    41460 Neuss

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Nutzung des Online-Verfahrens Zulassungsbescheinigung bei Fremdfahrzeugen zusätzlich Nutzungsüberlassungserklärung (siehe Download) Bei persönlicher Vorsprache oder Vorsprache einer beauftragten Person Personalausweis oder Meldebescheinigung Zulassungsbescheinigung Führerschein Klasse 3 bzw. B bei Fremdfahrzeugen zusätzlich Nutzungsüberlassungserklärung (siehe Download) Für alle weiteren Fallkonstellationen und insbesondere für die Ausweisänderung nach einem Kennzeichen- oder Fahrzeugwechsel ist der Besuch im Amt für Verkehrsangelegenheiten erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erstwohnsitz in der Innenstadt von Neuss Führerschein mindestens Klasse 3 bzw. B Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter oder eine Nutzungsüberlassungserklärung durch die Halterin bzw. den Halter Eine Verlängerung ist frühestens 30 Tage vor Ablauf des noch gültigen Ausweises möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Fristen

    Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei persönlicher Antragsstellung: nach Möglichkeit sofort Im Online-Portal: Sofort, wenn Antragsteller auch Halter des Fahrzeuges ist. In diesem Fall wird der Ausweis zum Selbstausdruck als PDF-Datei unmittelbar im Postkorb Ihres Servicekontos abgelegt. Im Online-Portal: In den Fällen, in denen eine Nutzungsüberlassungserklärung und eventuell weitere Dokumente erforderlich sind, wird der Parkausweis nach erfolgreicher Prüfung des Vorgangs ebenfalls als PDF-Datei zum Selbstausdruck im Postkorb Ihres Servicekontos abgelegt. Hierzu wird Ihnen per Mail eine Benachrichtigung zugeleitet.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohner, Parkerlaubnis, Parkberechtigung, Ausnahmegenehmigung, parken, Handwerker, Fußgängerzone befahren, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English