Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Beantragung eines solchen Bewohnerparkausweises müssen Sie in einem der ausgewiesenen "Bewohnerparkgebiete" gemeldet sein und Ihr Kfz darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t nicht überschreiten. Für die Antragsstellung benötigen Sie lediglich Ihren gültigen Personalausweis und Ihren Kfz-Schein. Sollte es sich bei dem von Ihnen genutzten Kfz um einen Firmenwagen handeln, ist zusätzlich eine Bescheinigung des Halters über die dauerhafte Nutzungsüberlassung erforderlich. Die Bewohnerparkausweise können wahlweise für 3, 6, 12 oder 24 Monate ausgestellt werden. Die Kosten variieren je nach Dauer (siehe: Fristen, Dauer und Gebühren). Eine Verlängerung ist nicht möglich. Falls ein Bewohnerparkausweis abläuft, bitten wir Sie einen Neuen zu beantragen. Wenn Sie in ein Bewohnerparkgebiet zuziehen, können Sie im Rahmen Ihrer behördlichen Ummeldung den Antrag für Ihren Bewohnerparkausweis stellen. Diesen Service bietet die Stadt in den Meldestellen MG-Nord (Vitus-Center) und MG-Süd (Rathaus Rheydt) ausschließlich im Rahmen Ihrer Ummeldung an. Eine spätere Antragsstellung ist in den Meldestellen nicht möglich. Kurzanleitung Online-Antragstellung Bewohnerparken öffnen

    Online-Dienst

    Bewohnerparkausweis

    ID: L100002_123415828

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Erlaubnisse nach der StVO

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 70

    41065 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    bei Verlängerung (entspricht einer Neubeantragung): Personalausweis bzw. Meldebescheinigung mit Eintragung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes Kfz-Schein Bescheinigung des Halters oder der Halterin über dauerhafte Nutzung, falls das Fahrzeug nicht auf den/die Antragsteller/in zugelassen ist Bescheinigung der Arbeitsstelle, bei privat genutztem Dienstfahrzeug bei Kennzeichen- und Adressänderung: Personalausweis bzw. Meldebescheinigung mit Eintragung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes alten Parkausweis neuen Kfz-Schein Bescheinigung des Halters / der Halterin oder der Arbeitsstelle, falls das Fahrzeug nicht auf den/die Antragsteller/in zugelassen ist Änderungen im laufenden Genehmigungszeitraum können lediglich persönlich vor Ort vorgenommen werden. Dazu muss ein Termin vereinbart werden: Erlaubnisse nach der STVO -> Erteilung/Verlängerung/Änderung Bewohnerparkausweise

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Fristen

    Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    7,50 Euro bis 3 Monate 15,00 Euro bis 6 Monate 30,00 Euro bis 1 Jahr 60,00 Euro bis 2 Jahre Bei Änderungen bzw. Verlust sind Gebühren in Höhe von 12,80 EUR zu entrichten. Sie können den Bewohnerparkausweis online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen. Sie benötigen hierfür eine BundID.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anwohner, Parkerlaubnis, Parkberechtigung, Ausnahmegenehmigung, parken, Handwerker, Fußgängerzone befahren, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English