Entgangener Arbeitsverdienst für notwendige Begleitung im Rahmen der Krankenbehandlung Ersatz
Hinweise für Olpe: Entgangener Arbeitsverdienst für notwendige Begleitung im Rahmen der Krankenbehandlung Ersatz
Beschreibung
Wenn bei Ihnen ein Anspruch auf Krankenbehandlung (Heilbehandlung) festgestellt worden ist, erhalten Sie ab 1. Januar 2024 Leistungen der Krankenbehandlung nach dem SGB XIV.
Für eine notwendige Begleitung wird Ersatz eines entgangenen Arbeitsverdienstes in angemessenem Umfang geleistet, wenn Sie gegenüber der Begleitperson zur Erstattung verpflichtet sind, zum Beispiel weil ein unbezahlter Urlaubstag genommen wurde.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Landschaftsverband (LVR oder LWL).
Hinweise für Olpe: Entgangener Arbeitsverdienst für notwendige Begleitung im Rahmen der Krankenbehandlung Ersatz
Wenn bei Ihnen ein Anspruch auf Krankenbehandlung (Heilbehandlung) festgestellt worden ist, erhalten Sie ab 1. Januar 2024 Leistungen der Krankenbehandlung nach dem SGB XIV.
Für eine notwendige Begleitung wird Ersatz eines entgangenen Arbeitsverdienstes in angemessenem Umfang geleistet, wenn Sie gegenüber der Begleitperson zur Erstattung verpflichtet sind, zum Beispiel weil ein unbezahlter Urlaubstag genommen wurde.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Landschaftsverband (LVR oder LWL).
Online-Dienst
Ersatz für entgangenen Arbeitsverdienst für eine notwendige Begleitung im Rahmen der Krankenbehandlung beantragen für Olpe, Stadt
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:
- Nachweis der schädigungsbedingt notwendigen Behandlung
- Nachweis der Notwendigkeit einer Begleitperson (zum Beispiel Attest oder Schwerbehindertenausweis)
- Nachweis, dass die begleitende Person keine Bezahlung (auch von anderer Stelle) erhalten hat
Hinweise für Olpe: Entgangener Arbeitsverdienst für notwendige Begleitung im Rahmen der Krankenbehandlung Ersatz
Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:
- Nachweis der schädigungsbedingt notwendigen Behandlung
- Nachweis der Notwendigkeit einer Begleitperson (zum Beispiel Attest oder Schwerbehindertenausweis)
- Nachweis, dass die begleitende Person keine Bezahlung (auch von anderer Stelle) erhalten hat
Voraussetzungen
- Sie als Geschädigte haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
- Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben.
- Sie benötigen eine ambulante oder stationäre Behandlung aufgrund der Schädigungsfolgen.
- Für die Hin- und Rückfahrt zu dieser Behandlung benötigen Sie eine Begleitperson.
- Die begleitende Person ist keine berufsmäßige Begleitung und hat einen Verdienstausfall erlitten.
Hinweise für Olpe: Entgangener Arbeitsverdienst für notwendige Begleitung im Rahmen der Krankenbehandlung Ersatz
- Sie als Geschädigte haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
- Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben.
- Sie benötigen eine ambulante oder stationäre Behandlung aufgrund der Schädigungsfolgen.
- Für die Hin- und Rückfahrt zu dieser Behandlung benötigen Sie eine Begleitperson.
- Die begleitende Person ist keine berufsmäßige Begleitung und hat einen Verdienstausfall erlitten.
Rechtsgrundlage(n)
- § 53 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV)
- § 143 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV)
Hinweise für Olpe: Entgangener Arbeitsverdienst für notwendige Begleitung im Rahmen der Krankenbehandlung Ersatz
Rechtsbehelf
Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.
Verfahrensablauf
Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der für Sie örtlich zuständige Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland oder Landschaftsverband Westfalen Lippe), ob Sie Anspruch auf den Ersatz von entgangenem Arbeitsverdienst für notwendige Begleitung im Rahmen der Krankenbehandlung haben. Zuständig ist der Landschaftsverband in dessen Bezirk Sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
- Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson beim Landschaftsverband Rheinland (FB Soziale Entschädigung Tel: 0221 809 5401; E-Mail: SER@lvr.de) oder Landschaftsverband Westfalen Lippe (Amt für Soziales Entschädigungsrecht Tel: 0251 591 01; E-Mail: SER@lwl.org) vereinbaren.
- Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
- Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs, Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
- Bestehen Ansprüche auf Soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
- Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an den für Ihren Antrag zuständigen Landschaftsverband zurück.
- Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.
- Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Hinweise für Olpe: Entgangener Arbeitsverdienst für notwendige Begleitung im Rahmen der Krankenbehandlung Ersatz
Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der für Sie örtlich zuständige Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland oder Landschaftsverband Westfalen Lippe), ob Sie Anspruch auf den Ersatz von entgangenem Arbeitsverdienst für notwendige Begleitung im Rahmen der Krankenbehandlung haben. Zuständig ist der Landschaftsverband in dessen Bezirk Sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
- Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson beim Landschaftsverband Rheinland (FB Soziale Entschädigung Tel: 0221 809 5401; E-Mail: SER@lvr.de) oder Landschaftsverband Westfalen Lippe (Amt für Soziales Entschädigungsrecht Tel: 0251 591 01; E-Mail: SER@lwl.org) vereinbaren.
- Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
- Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs, Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
- Bestehen Ansprüche auf Soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
- Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an den für Ihren Antrag zuständigen Landschaftsverband zurück.
- Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.
- Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Fristen
Hinweise für Olpe: Entgangener Arbeitsverdienst für notwendige Begleitung im Rahmen der Krankenbehandlung Ersatz
Kosten
Hinweise für Olpe: Entgangener Arbeitsverdienst für notwendige Begleitung im Rahmen der Krankenbehandlung Ersatz
Hinweise (Besonderheiten)
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden.
Hinweise für Olpe: Entgangener Arbeitsverdienst für notwendige Begleitung im Rahmen der Krankenbehandlung Ersatz
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden.
Weitere Informationen
Hinweise für Olpe: Entgangener Arbeitsverdienst für notwendige Begleitung im Rahmen der Krankenbehandlung Ersatz
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2024
Stichwörter
Gewaltopfer, Terrortaten, entgangener Arbeitsverdienst, Unterstützung, Terrortaten, Krankenbehandlung, soziales Entschädigungsrecht, Hilfsmittel, Soziale Entschädigung, medizinische Behandlung, entgangener Arbeitsverdienst, Erwerbsunfähigkeit, Lohnverlust der Begleitperson, Teilhabeleistungen, Teilhabeleistungen, Gewaltopfer, Erwerbsunfähigkeit, Heilmittel, Versorgungsämter, Betroffene von Straftaten, Krankenbehandlung, psychische Gewalt, medizinische Behandlung, Betroffene von Straftaten, Gesundheitsstörung, Begleitung, Gewalttaten, Lohnverlust der Begleitperson, sexualisierte Gewalt, Soziale Entschädigung, soziales Entschädigungsrecht, Gewalttaten, Fallmanagement, Fallmanagement, Opfer, Fürsorgestellen, gesundheitliche Schäden, Lohnersatz für Begleitperson, Entschädigung, Verdienstausfall, Versorgungsämter, gesundheitliche Schäden, Fürsorgestellen, Gesundheitsschaden, psychische Gewalt, Gesundheitsstörung, Lohnersatz für Begleitperson, sexualisierte Gewalt