Leistungen des Fallmanagements der sozialen Entschädigung Erbringung für Geschädigte
Hinweise für Olpe: Leistungen des Fallmanagements der sozialen Entschädigung Erbringung für Geschädigte
Beschreibung
Beim Fallmanagement werden die Berechtigten von einer Fallmanagerin oder einem Fallmanager aktivierend und koordinierend durch das Antragsverfahren und Leistungsverfahren begleitet.
Leistungen des Fallmanagements werden mit Einwilligung der Berechtigten erbracht, die auch die erforderlichen Datenerhebungen erfasst. Die Einwilligung ist schriftlich zu dokumentieren.
Geschädigte sollen ein Fallmanagement erhalten, wenn
- das schädigende Ereignis eine Straftat gegen das Leben oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung war oder
- Sie bei Eintritt des schädigenden Ereignisses minderjährig waren.
Das Fallmanagement umfasst insbesondere:
- die Ermittlung des möglichen Hilfebedarfs, der durch das schädigende Ereignis unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls entstanden ist,
- den Hinweis auf die in Betracht kommenden Sozialleistungen,
- die Begleitung der Berechtigten mit dem Ziel des Erhalts zügiger und aufeinander abgestimmter Leistungen, soweit Berechtigte Ansprüche gegen andere Träger von Sozialleistungen haben oder haben könnten,
- die Unterstützung bei der Antragstellung, die Aufklärung über die Einleitung und den Ablauf des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung,
- die Begleitung des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung.
Das Fallmanagement kann die Kontaktaufnahme mit möglicherweise berechtigten Personen umfassen.
Soweit eine Bedarfsermittlung und ein Teilhabeplanverfahren durchzuführen sind, werden Leistungen des Fallmanagements ergänzend erbracht.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Landschaftsverband (LVR oder LWL).
Hinweise für Olpe: Leistungen des Fallmanagements der sozialen Entschädigung Erbringung für Geschädigte
Beim Fallmanagement werden die Berechtigten von einer Fallmanagerin oder einem Fallmanager aktivierend und koordinierend durch das Antragsverfahren und Leistungsverfahren begleitet.
Leistungen des Fallmanagements werden mit Einwilligung der Berechtigten erbracht, die auch die erforderlichen Datenerhebungen erfasst. Die Einwilligung ist schriftlich zu dokumentieren.
Geschädigte sollen ein Fallmanagement erhalten, wenn
- das schädigende Ereignis eine Straftat gegen das Leben oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung war oder
- Sie bei Eintritt des schädigenden Ereignisses minderjährig waren.
Das Fallmanagement umfasst insbesondere:
- die Ermittlung des möglichen Hilfebedarfs, der durch das schädigende Ereignis unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls entstanden ist,
- den Hinweis auf die in Betracht kommenden Sozialleistungen,
- die Begleitung der Berechtigten mit dem Ziel des Erhalts zügiger und aufeinander abgestimmter Leistungen, soweit Berechtigte Ansprüche gegen andere Träger von Sozialleistungen haben oder haben könnten,
- die Unterstützung bei der Antragstellung, die Aufklärung über die Einleitung und den Ablauf des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung,
- die Begleitung des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung.
Das Fallmanagement kann die Kontaktaufnahme mit möglicherweise berechtigten Personen umfassen.
Soweit eine Bedarfsermittlung und ein Teilhabeplanverfahren durchzuführen sind, werden Leistungen des Fallmanagements ergänzend erbracht.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Landschaftsverband (LVR oder LWL).
Online-Dienst
Ersatz für entgangenen Arbeitsverdienst für eine notwendige Begleitung im Rahmen der Krankenbehandlung beantragen für Olpe, Stadt
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:
- Nachweis des schädigenden Ereignisses, zum Beispiel:
- Ein Hinweis oder eine Angabe eines schädigenden Ereignisses oder einer gesundheitlichen Schädigung ist ausreichend
Hinweise für Olpe: Leistungen des Fallmanagements der sozialen Entschädigung Erbringung für Geschädigte
Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:
- Nachweis des schädigenden Ereignisses, zum Beispiel:
- Ein Hinweis oder eine Angabe eines schädigenden Ereignisses oder einer gesundheitlichen Schädigung ist ausreichend
Voraussetzungen
- Sie haben in Deutschland eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten und können den direkten oder wesentlichen Zusammenhang nachweisen.
- Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die weiterhin bestehen
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und
- Sie haben sich zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort ein schädigendes Ereignis erlitten
oder
- Sie haben Ihren Wohnsitz vorübergehend im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten
oder
- Sie haben Ihren permanenten Wohnsitz im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten
Hinweise für Olpe: Leistungen des Fallmanagements der sozialen Entschädigung Erbringung für Geschädigte
- Sie haben in Deutschland eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten und können den direkten oder wesentlichen Zusammenhang nachweisen.
- Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die weiterhin bestehen
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und
- Sie haben sich zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort ein schädigendes Ereignis erlitten
oder
- Sie haben Ihren Wohnsitz vorübergehend im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten
oder
- Sie haben Ihren permanenten Wohnsitz im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Olpe: Leistungen des Fallmanagements der sozialen Entschädigung Erbringung für Geschädigte
Verfahrensablauf
Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft ihr örtlich zuständiger Landschaftsverband, ob die Leistungen des Fallmanagements in Betracht kommen und durchgeführt werden können. Zuständig ist der Landschaftsverband in dessen Bezirk Sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
- Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson beim Landschaftsverband Rheinland (FB Soziale Entschädigung Tel: 0221 809 5401; E-Mail: SER@lvr.de) oder Landschaftsverband Westfalen Lippe (Amt für Soziales Entschädigungsrecht Tel: 0251 591 01; E-Mail: SER@lwl.org) vereinbaren.
- Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
- Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
- Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
- Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an den für Ihren Antrag zuständigen Landschaftsverband zurück.
- Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.
Hinweise für Olpe: Leistungen des Fallmanagements der sozialen Entschädigung Erbringung für Geschädigte
Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft ihr örtlich zuständiger Landschaftsverband, ob die Leistungen des Fallmanagements in Betracht kommen und durchgeführt werden können. Zuständig ist der Landschaftsverband in dessen Bezirk Sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
- Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson beim Landschaftsverband Rheinland (FB Soziale Entschädigung Tel: 0221 809 5401; E-Mail: SER@lvr.de) oder Landschaftsverband Westfalen Lippe (Amt für Soziales Entschädigungsrecht Tel: 0251 591 01; E-Mail: SER@lwl.org) vereinbaren.
- Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
- Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
- Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
- Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an den für Ihren Antrag zuständigen Landschaftsverband zurück.
- Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.
Fristen
Hinweise für Olpe: Leistungen des Fallmanagements der sozialen Entschädigung Erbringung für Geschädigte
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Olpe: Leistungen des Fallmanagements der sozialen Entschädigung Erbringung für Geschädigte
Kosten
Hinweise für Olpe: Leistungen des Fallmanagements der sozialen Entschädigung Erbringung für Geschädigte
Hinweise (Besonderheiten)
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden.
Hinweise für Olpe: Leistungen des Fallmanagements der sozialen Entschädigung Erbringung für Geschädigte
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden.
Weitere Informationen
Hinweise für Olpe: Leistungen des Fallmanagements der sozialen Entschädigung Erbringung für Geschädigte
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2024
Stichwörter
Fürsorgestellen, medizinische Behandlung, Hilfsmittel, Gewalttaten, Terrortaten, Fürsorgestellen, Versorgungsämter, Geschädigte, Opfer, Gewalttaten, Geschädigte, Erwerbsunfähigkeit, gesundheitliche Schäden, Heilmittel, Gesundheitsstörung, schnelle Hilfen, Berechtigte, Gewaltopfer, Berechtigte, Erwerbsunfähigkeit, sexualisierte Gewalt, Begleitung des Verfahrens, Teilhabeleistungen, soziales Entschädigungsrecht, Gesundheitsstörung, Fallmanagement, Terrortaten, Fallmanagement, psychotherapeutische Erstversorgung, Ermittlung des Hilfebedarfs, medizinische Behandlung, Teilhabeleistungen, Unterstützung, Aufklärung, psychische Gewalt, sexualisierte Gewalt, Versorgungsämter, Soziale Entschädigung, Begleitung des Verfahrens, Gewaltopfer, Soziale Entschädigung, Ermittlung des Hilfebedarfs, gesundheitliche Schäden, Betroffene von Straftaten, schnelle Hilfen, Pflegeleistungen, psychotherapeutische Erstversorgung, soziales Entschädigungsrecht, Entschädigung, Pflegeleistungen, Betroffene von Straftaten, Gesundheitsschaden, psychische Gewalt