Anspruch auf Leistungen der sozialen Entschädigung Feststellung für Geschädigte
Hinweise für Olpe: Anspruch auf Leistungen der sozialen Entschädigung Feststellung für Geschädigte
Beschreibung
Wenn Sie aufgrund eines schädigenden Ereignisses, welches sich in Deutschland ereignet hat, Gesundheitsschäden erlitten haben und das Ereignis, sowie dessen Folgen, anerkannt wurden, können Sie finanzielle Unterstützung und Entschädigung erhalten.
Schädigende Ereignisse können zum Beispiel eine Gewalttat (körperlich und psychisch), eine medizinische Behandlung oder eine Impfung sein. Die Entschädigung hilft, eventuelle Einkommensverluste auszugleichen und die Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitationen zu decken. Mögliche Betroffene können Zivildienstbeschädigte, Kriegsopfer, Impfgeschädigte oder Gewalttatbeschädigte sein.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Landschaftsverband (LVR oder LWL).
Die Abstimmung erfolgt mit der jeweils zuständigen Behörde, die Ihnen mitteilt, welche Leistungen für Sie in Betracht kommen könnten. Dies können unter anderem Beratungs- und Unterstützungsleistungen, sowie Leistungen zur Krankenbehandlung, zur Teilhabe, Pflegebedürftigkeit, Psychotherapeutische Leistungen, Versorgungsleistungen und Renten sein.
Hinweise für Olpe: Anspruch auf Leistungen der sozialen Entschädigung Feststellung für Geschädigte
Wenn Sie aufgrund eines schädigenden Ereignisses, welches sich in Deutschland ereignet hat, Gesundheitsschäden erlitten haben und das Ereignis, sowie dessen Folgen, anerkannt wurden, können Sie finanzielle Unterstützung und Entschädigung erhalten.
Schädigende Ereignisse können zum Beispiel eine Gewalttat (körperlich und psychisch), eine medizinische Behandlung oder eine Impfung sein. Die Entschädigung hilft, eventuelle Einkommensverluste auszugleichen und die Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitationen zu decken. Mögliche Betroffene können Zivildienstbeschädigte, Kriegsopfer, Impfgeschädigte oder Gewalttatbeschädigte sein.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Landschaftsverband (LVR oder LWL).
Die Abstimmung erfolgt mit der jeweils zuständigen Behörde, die Ihnen mitteilt, welche Leistungen für Sie in Betracht kommen könnten. Dies können unter anderem Beratungs- und Unterstützungsleistungen, sowie Leistungen zur Krankenbehandlung, zur Teilhabe, Pflegebedürftigkeit, Psychotherapeutische Leistungen, Versorgungsleistungen und Renten sein.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen.
Für den Erstantrag sind folgende Nachweise erforderlich:
- Nachweis des schädigenden Ereignisses, zum Beispiel: Nachweise des Strafverfahrens (Polizeiberichte, Gerichtsentscheidungen, Gerichtsurteile, Zeugenaussagen), ärztliche Atteste, Nachweise über die Schädigungsfolgen, oder Nachweise der Impfung
- Ärztliche Bescheinigungen über die Schädigungsfolgen und die Behandlungshistorie
- Weitere medizinische Unterlagen (zum Beispiel Krankenhausbericht, Therapiebericht)
Hinweise für Olpe: Anspruch auf Leistungen der sozialen Entschädigung Feststellung für Geschädigte
Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen.
Für den Erstantrag sind folgende Nachweise erforderlich:
- Nachweis des schädigenden Ereignisses, zum Beispiel: Nachweise des Strafverfahrens (Polizeiberichte, Gerichtsentscheidungen, Gerichtsurteile, Zeugenaussagen), ärztliche Atteste, Nachweise über die Schädigungsfolgen, oder Nachweise der Impfung
- Ärztliche Bescheinigungen über die Schädigungsfolgen und die Behandlungshistorie
- Weitere medizinische Unterlagen (zum Beispiel Krankenhausbericht, Therapiebericht)
Voraussetzungen
- Sie haben in Deutschland eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten und können den direkten oder wesentlichen Zusammenhang nachweisen.
- Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die weiterhin bestehen.
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und
- Sie haben sich zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort ein schädigendes Ereignis erlitten, oder
- Sie haben Ihren Wohnsitz vorübergehend im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten, oder
- Sie haben Ihren permanenten Wohnsitz im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten.
Hinweise für Olpe: Anspruch auf Leistungen der sozialen Entschädigung Feststellung für Geschädigte
- Sie haben in Deutschland eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten und können den direkten oder wesentlichen Zusammenhang nachweisen.
- Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die weiterhin bestehen.
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und
- Sie haben sich zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort ein schädigendes Ereignis erlitten, oder
- Sie haben Ihren Wohnsitz vorübergehend im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten, oder
- Sie haben Ihren permanenten Wohnsitz im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Olpe: Anspruch auf Leistungen der sozialen Entschädigung Feststellung für Geschädigte
Rechtsbehelf
Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen, wie und wo Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Verfahrensablauf
Reichen Sie den ausgefüllten Antrag auf Soziale Entschädigung für Geschädigte zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei dem für Sie örtlich zuständigen Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland oder Landschaftsverband Westfalen Lippe) ein. Zuständig ist der Landschaftsverband in dessen Bezirk Sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Behörde prüft Ihren Antrag, entscheidet über die Gewährung der Leistung und deren Umfang. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
- Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson beim Landschaftsverband Rheinland (FB Soziale Entschädigung Tel: 0221 809 5401; E-Mail: SER@lvr.de) oder Landschaftsverband Westfalen Lippe (Amt für Soziales Entschädigungsrecht Tel: 0251 591 01; E-Mail: SER@lwl.org) vereinbaren.
- Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
- Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
- Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
- Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an den für Ihren Antrag zuständigen Landschaftsverband zurück.
- Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.
- Die erstattungsfähigen Kosten werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Hinweise für Olpe: Anspruch auf Leistungen der sozialen Entschädigung Feststellung für Geschädigte
Reichen Sie den ausgefüllten Antrag auf Soziale Entschädigung für Geschädigte zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei dem für Sie örtlich zuständigen Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland oder Landschaftsverband Westfalen Lippe) ein. Zuständig ist der Landschaftsverband in dessen Bezirk Sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Behörde prüft Ihren Antrag, entscheidet über die Gewährung der Leistung und deren Umfang. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
- Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson beim Landschaftsverband Rheinland (FB Soziale Entschädigung Tel: 0221 809 5401; E-Mail: SER@lvr.de) oder Landschaftsverband Westfalen Lippe (Amt für Soziales Entschädigungsrecht Tel: 0251 591 01; E-Mail: SER@lwl.org) vereinbaren.
- Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
- Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
- Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
- Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an den für Ihren Antrag zuständigen Landschaftsverband zurück.
- Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.
- Die erstattungsfähigen Kosten werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Fristen
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden.
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Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden.
Weitere Informationen
Hinweise für Olpe: Anspruch auf Leistungen der sozialen Entschädigung Feststellung für Geschädigte
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2024
Stichwörter
OEG, Fürsorgestellen, Gewalttaten, psychotherapeutische Erstversorgung, Opferentschädigung, Gewaltopfer, Terrortaten, OEG, Kriegsauswirkungen, Terrortaten, Kriegsauswirkungen, Angehörige, soziales Entschädigungsrecht, Zivildienstbeschädigte, medizinische Behandlung, gesundheitliche Schäden, Teilhabeleistungen, gesundheitliche Schäden, Betroffene von Straftaten, Geschädigter, Wehrdienstbeschädigte, sexualisierte Gewalt, Fallmanagement, Fürsorgestellen, Entschädigung, Soziale Entschädigung, psychotherapeutische Erstversorgung, Gesundheitsstörung, Hinterbliebene, Traumaambulanz, soziales Entschädigungsrecht, schnelle Hilfen, Opfer, Traumaambulanz, sexualisierte Gewalt, Zivildienstbeschädigte, Bundesversorgungsgesetz BVG, Hilfsmittel, Erwerbsunfähigkeit, Versorgungsämter, Gesundheitsstörung, Pflegeleistungen, Wehrdienstbeschädigte, Witwenunterstützung, schnelle Hilfen, Soziale Entschädigung, Impfgeschädigte, Betroffene von Straftaten, Bundesversorgungsgesetz BVG, Teilhabeleistungen, Versorgungsämter, Impfgeschädigte, Gewaltopfer, Heilmittel, Witwenunterstützung, medizinische Behandlung, psychische Gewalt, Fallmanagement, Unterstützung, Pflegeleistungen, Opfer staatlichen Unrechts in der DDR, Gesundheitsschaden, Gewalttaten, Opferentschädigung, psychische Gewalt, Erwerbsunfähigkeit