Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Hinweise für Unna: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschuss ist eine Geldleistung für Kinder von Alleinerziehenden, bei denen der (andere) unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht oder nicht in ausreichendem Umfang nachkommt. Grundsätzlich können Leistungen nach dem UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt werden. Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht für ein Kind bis zum 18. Lebensjahr, wenn es in Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat gemeinsam in einem Haushalt mit einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet, geschieden oder vom anderen Elternteil dauerhaft getrennt lebend ist vom anderen Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt, mindestens in Höhe der unten aufgeführten Leistungen nach dem UVG erhält oder bei Halbwaisen die Halbwaisenrente geringer als die unten aufgeführten Leistungen nach dem UVG ist ab Vollendung des 12. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt. Hierfür darf das Kind keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten oder der alleinerziehende Elternteil mit SGB II-Bezug hat eigene Einkünfte i.H.v. mindestens 600 € Brutto/Monat. Der Unterhaltsvorschuss wird aktuell in folgender Höhe gezahlt: für Kinder von 0 - 5 Jahren monatlich 230 Eurofür Kinder von 6 - 11 Jahren monatlich 301 Eurofür Kinder von 12 - 18 Jahren monatlich 395 Euro Dieses gilt auch für ausländische Kinder, wenn sie oder der alleinerziehende Elternteil einen anspruchsbegründeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis) besitzen. Über die genauen Anspruchsvoraussetzungen informieren Sie sich bitte bei der Unterhaltsvorschusskasse.

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    ID: L100002_127950998

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    Unterhaltsvorschuss

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Rechtliche Betreuungen und Vormundschaften

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Unna

    Beschreibung

    Fachbereich Familie und Jugend

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 17

    59425 Unna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02303 27 0

    E-Mail: uvg@kreis-unna.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Unterhalt

    Beschreibung

    Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für Kinder von Alleinerziehenden. Er soll helfen, die finanzielle Lebensgrundlage eines Kindes zu sichern, wenn Unterhaltszahlungen ausfallen. In diesen Fällen kann das Kind einen Vorschuss gezahlt bekommen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    59411

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Unna: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Pass Geburtsurkunde des Kindes Vaterschaftsanerkennung (wenn Vater nicht in der Geburtsurkunde aufgeführt ist) Unterhaltstitel (Urkunde des Jugendamtes, gerichtliches Urteil, gerichtlicher Vergleich usw.)) Nachweise über evtl. Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils Bescheid über Halbwaisenrente (falls vorhanden) Aufenthaltstitel Einkommensnachweise des Kindes z.B. Ausbildungsvergütung, Kapitalerträge usw. Aktueller Bescheid des Jobcenters über den Bezug von Arbeitslosengeld II (ab dem 12. Lebensjahr) Schulbescheinigung bzw. Beendigung des Schulbesuchs (ab dem 15. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Unna: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte beachten Sie, dass die Anträge Online zu stellen sind. Nutzen Sie hierfür bitte den Link auf dieser Seite. Zusätzlich ist der Zusatzfragebogen auszufüllen und mit der Unterschrift zur Bestätigung der Richtigkeit der Angaben einzureichen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Unterhaltsvorschusskasse.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Jugendamt, Unterhalt, Änderung mitteilen, Unterhaltsvorschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English