Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschussleistungen sind finanzielle Hilfen für Alleinerziehende und betragen aktuell (seit 01.01.2024) monatlich: für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 230 Euro, für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 301 Euro, für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 395 Euro.

    Online-Dienste

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    ID: L100002_127950998

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    Unterhaltsvorschussleistungen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Herne

    Beschreibung

    Fachbereich Kinder, Jugend, Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 241

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16 1651

    E-Mail: jugendamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Abteilung 42/1 - Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 241

    44649 Herne

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsformular der Stadt Herne (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) Pass, Personalausweis Geburtsurkunde des Kindes mit eingetragenem Kindesvater und/oder Vaterschaftsanerkennungsurkunde Bei Ausländern: Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis) Aufenthaltsbescheinigung für jedes Kind und den alleinerziehenden Elternteil, sofern eine Auskunftssperre eingerichtet wurde Unterhaltstitel (Urkunde, Beschlüsse, Vergleiche, Urteile zum Kindesunterhalt) Nachweise über Unterhaltszahlungen, Rentenbescheide, oder ähnliches Schreiben der anwaltlichen Vertretung, sofern vorhanden, gegebenenfalls Scheidungsurteil Übersetzung von ausländischen Dokumenten

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und wer bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten/Lebenspartner im Sinne der Scheidung dauernd getrennt lebt wer Maßnahmen zur Vaterschaftsfeststellung ergriffen hat oder die Vaterschaft festgestellt ist wer vom anderen Elternteil nicht, nicht ausreichend oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des oben genannten Betrages erhält und wer das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und das Kind keine Leistungen vom Jobcenter erhält oder der Elternteil bei dem das Kind lebt, über Einkommen in Höhe von mindestens 600 Euro verfügt. Ausländischen Kindern, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, werden Unterhaltsvorschussleistungen gezahlt, wenn sie selbst oder ihr alleinerziehender Elternteil eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt, besitzen.Der Elternteil ist nicht alleinerziehend, wenn er verheiratet ist und nicht dauernd im Sinne der Scheidung getrennt lebt, oder wenn er unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammenlebt oder mit dem anderen Elternteil in einer Partnerschaft lebt, die eine faktisch vollständige Familie darstellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sofern bei Antragstellung sämtliche erforderliche Unterlagen und Nachweise vorliegen, kann eine Bewilligung kurzfristig erfolgen.Sollten Unterlagen oder Nachweise ausstehen, verzögert sich eine Bewilligung entsprechend.Für eine kurzfristige Bewilligung wird daher empfohlen, bereits bei der Antragstellung sämtliche Nachweise beizubringen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Jugendamt, Unterhalt, Änderung mitteilen, Unterhaltsvorschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English