Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Frau Kuhlenkamp SachbearbeitungJugendamt Unterhaltsvorschuss Buchstaben M, P, Q, R - Sprechzeiten Mo-Fr Tel. 05251 308 - 5119 E-Mail senden Frau Mutsch Jugendamt Tel. 05251 308-0 E-Mail senden Frau Salmen SachbearbeitungJugendamt Unterhaltsvorschuss Buchstaben C, I, J, O, T, U, W, Y - Sprechzeiten Mo-Fr Tel. 05251 308-5146 E-Mail senden Frau Sandbothe SachbearbeitungJugendamt Unterhaltsvorschuss Buchstaben H, V, X, Z - Sprechstunde Mo - Do Tel. 05251 308-5172 E-Mail senden Herr Schleicher Jugendamt Unterhaltsvorschuss Buchstaben G, N, S - Sprechzeiten Mo-Fr Tel. 05251 308-5154 E-Mail sende Frau Wigge SachbearbeitungJugendamt Unterhaltsvorschuss Buchstaben B, D, F - Sprechzeiten Mo-Do Tel. 05251 308 - 5157 E-Mail senden

    Online-Dienste

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    ID: L100002_127950998

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    Unterhaltsansprüche für Kinder - Beratung und Geltendmachung

    ID: L100002_121984675

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    Unterhaltsvorschussleistungen

    ID: L100002_123475879

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    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Kreis Paderborn

    Beschreibung

    Jugendamt Amt 51

    Adresse

    Hausanschrift

    Aldegreverstraße 10 - 14

    33102 Paderborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05251 308 5110

    Fax: 05251 308 5199

    E-Mail: uvk@kreis-paderborn.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Jugendamt

    Beschreibung

    Weitere Informationen zum Jugendamt finden Sie hier!

    Adresse

    Hausanschrift

    Aldegrever Straße 10 - 14

    33102 Paderborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05251 308-5110

    E-Mail: jugendamt@kreis-paderborn.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Sozialamt - Unterhaltsvorschusskasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    ausgefüllter Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft Geburtsurkunde des Kindes Unterhaltstitel (sofern bereits vorhanden)

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschussgesetz und die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abgefassten Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes.

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungszeit der Anträge erfolgt zeitnah, sofern nicht Klärung mit anderen Sozialleistungsträgern erforderlich sind.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Jugendamt, Unterhalt, Änderung mitteilen, Unterhaltsvorschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English