Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Die Antragstellung erfolgt am Wohnort des Kindes und ist kostenlos. Ob und in welcher Höhe der andere Elternteil die Leistungen zu erstatten hat, prüft die Unterhaltsvorschusskasse. Die wesentlichen Informationen zur Antragstellung sind nachfolgend aufgeführt. Für weitergehende Einzelheiten steht unter Downloads ein Merkblatt zur Verfügung.

    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschuss

    ID: L100002_121871442

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verwaltung der Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Bearbeitung des Antrages sind folgende Unterlagen beizufügen: Geburtsurkunde des Kindes Vaterschaftsanerkennung bei nichtehelichen Kindern Personalausweis oder ausländischer Pass mit Aufenthaltstitel Bankkarte Vollstreckbarer Unterhaltstitel (Beschluss, Urteil, Urkunde) Nachweise zum anwaltlichen Schriftverkehr, Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, Waisenrente Ab dem 12. Lebensjahr: Aktueller und vollständiger Bescheid über Leistungen nach dem SGB II, sofern Leistungen vom Jobcenter gezahlt werden Ab dem 15. Lebensjahr: Aktuelle Schulbescheinigung des Kindes oder Nachweise über Einkünfte des Kindes (z. B. Lohn-/Gehaltsabrechnungen bei Ausbildung)

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet bzw. erfüllt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres weitere Zugangsvoraussetzungen, und zwar: das Kind erhält keine Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter) oder das Kind vermeidet durch die Leistungen nach dem UVG seine Hilfebedürftigkeit beim Jobcenter oder der antragstellende Elternteil verdient mindestens 600,00 Euro brutto. Mutter und Vater des Kindes leben nicht zusammen. Der antragstellende Elternteil ist ledig, verwitwet oder geschieden oder lebt von seinem (neuen) Ehegatten bzw. Lebenspartner dauernd getrennt. Der andere Elternteil betreut das Kind nicht oder nur in geringem Umfang. Der andere Elternteil zahlt keinen, keinen regelmäßigen oder keinen ausreichenden Unterhalt. Die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein bestimmter Aufenthaltsstatus liegen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der monatliche Zahlbetrag richtet sich nach der jeweiligen Alterstufe des Kindes und beträgt im Alter von 0-5 Jahren 230,00 Euro, von 6-11 Jahren 301,00 Euro und von 12-17 Jahren 395,00 Euro. Auf den Unterhaltvorschuss anzurechnen sind Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, Waisenbezüge sowie Einkünfte des Kindes (z.B. Ausbildungsvergütung).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Jugendamt, Unterhalt, Änderung mitteilen, Unterhaltsvorschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English