• Beverungen (Landkreis Höxter, Nordrhein-Westfalen)
Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

Beschreibung

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

  • die für den Anspruch wichtig sein können oder
  • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

Beispiele für Änderungen:

  • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
  • Sie ziehen um.
  • Sie heiraten.
  • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
  • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
  • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
  • Der andere Elternteil ist gestorben.
  • Das Kind ist gestorben.
  • Das Kind besucht keine Schule mehr.
  • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

Online-Dienst

Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

ID: L100002_138666579

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Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Ansprechpartner

Kreis Höxter

Beschreibung

Abteilung Abstammung und Unterhalt

Adresse

Hausanschrift

Moltkestraße 12

37671 Höxter

Kontakt

Telefon Festnetz: 05271 965 3441

E-Mail: uvk@kreis-hoexter.de

Version

Technisch geändert am 06.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Voraussetzungen

  • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
  • Es liegen Änderungen vor.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

Version

Technisch geändert am 11.11.2024

Stichwörter

Unterhalt, Änderung mitteilen, Alleinerziehend, Jugendamt, Unterhaltsvorschuss

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English