Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sowohl während der Antragstellung als auch im laufenden Bezug von Unterhaltsvorschuss kann es notwendig sein, dass Sie Informationen nachreichen, die bisher nicht eingereicht wurden. Das können vom Jugendamt angeforderte Unterlagen sein oder Änderungen, die sich bei Ihnen ergeben haben. Bei der Beantragung bzw. Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen besteht gemäß § 1 Abs. 3 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) eine Mitwirkungspflicht. Sie sind entsprechend verpflichtet angeforderte Unterlagen einzureichen und Änderungen mitzuteilen.

    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschuss - Informationen nachreichen

    ID: L100002_122695187

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend und Familie -Jugendamt- Geschäftsbereich Wirtschaftliche Leistungen, Vormundschaften und Beistandschaften Abteilung Unterhaltsvorschuss

    Beschreibung

    Amt für Jugend und Familie -Jugendamt-Geschäftsbereich Wirtschaftliche Leistungen, Vormundschaften und BeistandschaftenAbteilung Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-5372

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: jugendamt@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nachweise über die jeweiligen Änderungen, beispielsweise Lohnabrechnungen Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Verpflichtung zur Mitteilung besteht, wenn Sie aufgefordert wurden, Informationen nachzureichen oder Unterhaltsvorschuss erhalten und eine Änderung eintritt. Beispiele für Änderungen: Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen Sie ziehen um Sie heiraten (hier sind auch Eheschließungen gemeint, die im Ausland, aber nicht in Deutschland anerkannt sind) Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt Der andere Elternteil ist gestorben Das Kind ist gestorben Das Kind besucht keine Schule mehr Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert) Der andere Elternteil beteiligt sich in größerem Umfang an der Betreuung und Versorgung des Kindes Der Aufenthaltstitel läuft ab Die vorstehende Liste mit Beispielen ist nicht abschließend. Wenn sich bei Ihnen eine Änderung ergibt und Sie unsicher sind, ob diese für den Unterhaltsvorschuss relevant ist, kontaktieren Sie uns bitte. Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht. Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Änderungen sind schriftlich oder über den Online-Dienst mitzuteilen. Nachweise zu den jeweiligen Änderungen sind beizufügen.

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich angeben.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Jugendamt, Unterhalt, Änderung mitteilen, Unterhaltsvorschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English