Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Hinweise für Oelde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer hat Anspruch? Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat ein Kind, das noch nicht 12 Jahre alt ist bei einem seiner Elternteile lebt, der, ledig, verwitwet, geschieden ist, oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt, nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt mindestens in Höhe des Unterhaltsvorschussbetrages (siehe unten) von dem anderen Elternteil oder, wenn dieser verstoben ist, nicht in dieser Höhe Waisenbezüge erhält. Darüber hinaus kann ein Anspruch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bestehen, wenn zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erfüllt sind. Den Antrag sowie die zum Antrag erforderlichen Unterlagen können Sie online oder persönlich einreichen. Möchten Sie Ihren Antrag persönlich einreichen, stimmen Sie hierfür bitte vorab telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten einen Termin ab. Für weitere Informationen melden Sie sich gerne bei Herrn Brinkrode. Unterhaltsvorschuss-Online

    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschuss

    ID: L100002_123449084

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 29

    59302 Oelde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02522 72-508

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oelde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Folgende Unterlagen sind - soweit vorhanden - dem Antrag in Kopie beizufügen bzw. mitzubringen: Personalausweis Ausweis bzw. Aufenthaltstitel Geburtsurkunde des Kindes Unterhaltstitel Scheidungsurteil Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung Einkunftsnachweise wie z.B. Unterhaltszahlungen, Halbwaisenrente

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oelde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Jugendamt, Unterhalt, Änderung mitteilen, Unterhaltsvorschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English