Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Hinweise für Coesfeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keine oder nur Unterhaltszahlungen unterhalb des festgesetzten Mindestunterhalts Ihres Kindes? Dann können Sie beim Jugendamt die Gewährung eines Unterhaltsvorschusses für Ihr Kind beantragen.Unterhaltsvorschuss online bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag bei der Unterhaltsvorschusskasse des Kreises Coesfeld auch online zu stellen (siehe unten "Onlinedienstleistungen"). Wenn Sie und Ihr Kind die gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen erfüllen, zahlen wir Ihrem Kind eine monatliche Unterhaltsleistung. Diese Unterhaltsleistung wird auf Grundlage des maßgeblichen Mindestunterhaltes abzüglich Kindergeld für ein erstes Kind ermittelt. Wenn Ihr Kind Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil erhält oder Anspruch auf Waisenbezüge hat, werden diese Beträge ebenfalls angerechnet. Ab dem 15. Lebensjahr werden dann gegebenenfalls Einkünfte wie z. B. Ausbildungsvergütung auf den Mindestunterhalt angerechnet. Der andere Elternteil soll aber durch die Unterhaltsleistung des Jugendamtes nicht entlastet werden. Der Unterhaltsanspruch Ihres Kindes gegen den anderen Elternteil geht aus diesem Grund kraft Gesetzes auf das Land über. Wenn Ihrem Kind vor dem 01.07.2019 Unterhaltsleistungen nach dem UVG gewährt wurden, machen wir für das Land diese Ansprüche gegenüber dem anderen Elternteil geltend. Gegebenenfalls veranlassen wir die gerichtliche Titulierung und die Vollstreckung des Unterhaltsanspruches. Ansonsten erfolgt die Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem anderen Elternteil für Antragstellungen ab dem 01.07.2019 durch die Landesfinanzverwaltung. Für weitere Informationen steht Ihnen das Kreisjugendamt Coesfeld gern zur Verfügung. Für die Städte Coesfeld und Dülmen sind die dortigen Jugendämter zuständig. www.stadt-coesfeld.de www.duelmen.de Formulare Siehe rechte Seite "Dokumente"

    Online-Dienste

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    ID: L100002_127950998

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    Deutsch

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    Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsheranziehung

    ID: L100002_121965726

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Coesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 939 2325

    E-Mail: unterhaltsvorschuss@coesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Coesfeld

    Beschreibung

    Abteilung 51 Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenwall 10

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Fax: 02541 9999

    Telefon Festnetz: 02541 180

    E-Mail: uvg-bewilligung@kreis-coesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    51 - Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenwall 10

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-5140

    Fax: 02541 18-5299

    E-Mail: jugendamt@kreis-coesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wirtschaftliche Jugendhilfe & Familienhilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bernhard-von-Galen-Straße 10

    48653 Coesfeld

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Coesfeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geburtsurkunde ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde Meldebescheinigung aller im Haushalt lebenden Personen Ausweisdokument (Pass, Personalausweis, Unterhaltstitel ...)des beantragenden Elternteils

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Coesfeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Bürgerliches Gesetzbuch Zivilprozessordnung Düsseldorfer Unterhaltstabelle

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Jugendamt, Unterhalt, Änderung mitteilen, Unterhaltsvorschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English