Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschuss erhält ein Kind grundsätzlich, wenn es seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt von dem anderen Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis besitzt unter 18 Jahre alt ist im Alter von 12 bis 17 Jahren unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass das Kind keine Leistungen des Jobcenters bezieht oder der dortige Bedarf durch den Unterhaltsvorschuss gedeckt werden würde oder der alleinerziehende Elternteil im Jobcenter-Bezug mindestens 600 Euro verdient. Ab dem 01.01.2024 wird Unterhaltsvorschuss in folgender Höhe gezahlt: für Kinder bis 5 Jahren 230,00 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren 301,00 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren 395,00 Euro. Auf den Unterhaltsvorschuss werden Unterhaltszahlungen und unterhaltsrelevante Zahlungen sowie Waisenbezüge angerechnet. Unterhaltsvorschuss ist eine vorrangige Sozialleistung und wird bei anderen Sozialleistungen (z. B. des Jobcenters nach SGB II) angerechnet.

    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschuss

    ID: L100002_123636409

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Verwaltung der Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausweis/Pass, sofern vorhanden auch von den Kindern Aufenthaltserlaubnis Geburtsurkunde des Kindes Vaterschaftsanerkennung Haushaltsbescheinigung (kostenlos erhältlich beim örtlichen Bürgerservice) Bescheid über Waisenbezüge Bescheid des Jobcenters Nachweise zu Einkünften und Vermögen Unterhaltstitel Unterlagen des Rechtsanwaltes Angaben, ob durch ein anderes Jugendamt bereits UVG-Leistungen bewilligt wurden Je nach Lebenslage müssen nicht alle der genannten Unterlagen vorgelegt werden oder im Einzelfall kann die Einreichung darüber hinausgehender Dokumente notwendig werden.

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der alleinerziehende Elternteil muss bei dem für seinen Wohnort zuständigen Jugendamt einen schriftlichen Antrag stellen. Diesen können Sie mit Hilfe der Onlinedienstleistung hier https://www.unterhaltsvorschuss-online.de/ stellen oder postalisch an: Stadt Sankt AugustinUnterhaltsvorschusskasseMarkt 153757 Sankt Augustin senden. Auf Wunsch sind die Mitarbeiterinnen der Unterhaltsvorschusskasse gern beim Ausfüllen des Antrags behilflich. Bitte beachten Sie, dass dies nur mit vorheriger Terminabsprache möglich ist.

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Sachbearbeitung erfolgt gemäß der nachfolgenden Buchstaben- bzw. Bereichsaufteilung: Frau Fort (Buchstaben A - D, F, T - U, W - Z)Frau Kühn (Buchstaben E, G, J, R - S)Frau Reingen (Buchstaben H - I, K - Q, V)Frau Helten (Heranziehung)E-Mail: unterhaltsvorschusskasse@sankt-augustin.de Aufgrund des aktuellen sehr hohen Arbeitsaufkommens bleibt die Unterhaltsvorschusskasse mittwochs ganztägig geschlossen. Montags, dienstags, donnerstags und freitags gelten die regulären Öffnungszeiten. Telefonisch steht das Team der Unterhaltsvorschusskasse montags, dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit von 9.00 Uhr - 10.00 Uhr zur Verfügung. Terminanfragen, z. B. für persönliche Beratungsgespräche und persönliche Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages, richten Sie bitte an unterhaltsvorschusskasse@sankt-augustin.de.Hierdurch können Wartezeiten vermieden werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Jugendamt, Unterhalt, Änderung mitteilen, Unterhaltsvorschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English