Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Hinweise für Hückelhoven: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Unterhaltsvorschusskasse gewährt eine Unterhaltsleistung für Kinder unter 18 Jahren, die bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt. Voraussetzung für die Leistung ist, dass der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Bei Vollendung des 12. bzw. 15. Lebensjahres müssen besondere Voraussetzungen geprüft werden. Den Unterhaltsvorschuss können Sie ab sofort online über den Link https://www.unterhaltsvorschuss-online.de/ beantragen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die für Ihren Buchstabenbereich zuständige Sachbearbeiterin.

    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschuss

    ID: L100002_123179060

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt - Abt. Verwaltung der Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    41836 Hückelhoven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02433 / 82-680

    E-Mail: uvk@hueckelhoven.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Jugendamt, Unterhalt, Änderung mitteilen, Unterhaltsvorschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English