Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Unterhaltsvorschusskasse gewährt eine Unterhaltsleistung für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt. Voraussetzung für die Leistung ist, dass der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zumindest in Höhe der Unterhaltsvorschussleistung zahlt. Bei Vollendung des 12. bzw. 15. Lebensjahres müssen besondere Voraussetzungen geprüft werden.

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    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    ID: L100002_127950998

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    Unterhaltsvorschuss

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Stadt Heinsberg

    Beschreibung

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02452 140

    E-Mail: unterhaltsvorschusskasse@heinsberg.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Unterhaltsvorschusskasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02452 14-0

    Fax: 02452 14-1095

    E-Mail: unterhaltsvorschusskasse@heinsberg.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Pass oder Personalausweis bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Aufenthaltstitel Geburtsurkunde des Kindes Haushaltsbescheinigung (diese erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt) Vaterschaftsanerkenntnis bzw. Vaterschaftsfeststellungsbeschluss vorhandene Unterhaltstitel (Urkunde, Beschluss, Vergleich) in vollstreckbarer Ausfertigung Nachweise über Unterhaltszahlungen oder den Bezug von Waisenrente Schreiben der anwaltlichen Vertretung, sofern vorhanden ggf. Scheidungsbeschluss oder Niederschrift aus der Verhandlung ggf. zuletzt bekanntgegebener Leistungsbescheid des Jobcenters Schulbescheinigung bzw. Ausbildungsvertrag (für Kinder, die bereits das 15. Lj. vollendet haben)

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zuständigkeiten: Frau Staas (Buchstaben: A - E und HF - O) Herr Reinert (Buchstaben: F- HE und P - Z)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Jugendamt, Unterhalt, Änderung mitteilen, Unterhaltsvorschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English