Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Hinweise für Geilenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Buchstabe A-K: Frau Alissa Mnietzkowski Tel. 02451/629-357Buchstabe L-Z: Frau Nicole Sneider, Tel. 02451/629-343 Unterhaltsheranziehung: Herr Wolfram Philippen, Tel. 02451/629-323 Unterhaltsvorschuss wird geleistet für Kinder unter 18 Jahren, die bei einem Elternteil leben und vom anderen Elternteil keinen oder einen unterhalb des gesetzlichen Mindestunterhaltes abzgl. des Kindergeldes liegenden Unterhaltsbetrag erhalten. Für die Leistungsgewährung ab dem 12. Lebensjahr gelten zudem noch besondere Voraussetzungen. Hierzu beraten Sie die unten angegebenen Mitarbeiter gerne. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt unter Formulare. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ab dem 01.01.2024 beträgt: 1. Altersstufe 0-5 Jahre 230,00 € 2. Altersstufe 6- 11 Jahre 301,00 € 3. Altersstufe 12-17 Jahre 395,00 € Ab dem 01.01.2024 kann Unterhaltsvorzuschuss online unter Startseite - Unterhaltsvorschuss online beantragt werden. Weitere Informationen zum Online-Antrag finden Sie unter Familienportal.NRW.

    Online-Dienst

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    ID: L100002_127950998

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Geilenkirchen

    Beschreibung

    Jugend- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 024516290

    E-Mail: uvk-info@geilenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Jugend- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nikolaus-Becker-Str. 28-34

    52511 Geilenkirchen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geilenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    allgemein: Geburtsurkunde des Kindes Personalausweis, Ausweis bzw. Aufenthaltstitel Bankverbindung (Kontonummer, Bankleitzahl, IBAN, BIC) wenn vorhanden: Unterhaltstitel im Original (Urkunde, Beschluss, Vergleich) in der ersten vollstreckbaren Ausfertigung Scheidungsurteil Vaterschaftsanerkenntnis bzw. -feststellungsunrkunde oder -titel anwaltlicher Schriftverkehr Nachweis über Unterhaltszahlungen, Rentenbescheide o.ä. falls in der Vergangenheit bzw. aktuell Leistungen nach dem UVG bezogen wurden bzw. werden, Einstellungsbescheid bzw. letzter Leistungsbescheid oder vergleichbarer Nachweis bei Kindern ab 12 Jahren zusätzlich (sofern vorhanden): aktueller, vollständiger Bescheid über die Gewährung von Arbeitslosengeld II Einkommensnachweis des Elternteils bei dem das Kind lebt (wenn Bruttoeinkommen größer als 600,00 €) ggfls. Nachweis Beantragung WOhngeld für das Kind bei Kindern ab 15 Jahren zusätzlich (sofern vorhanden): Schulbescheinigung oder sofern keine allgemeinbildende Schule besucht wird, Nachweise über: Ausbildungsvergütung, sonstige Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen die120,00 € jährlich überschreiten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, EInkünfte aus Land- oder Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geilenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschussgesetz

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Jugendamt, Unterhalt, Änderung mitteilen, Unterhaltsvorschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English