Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung hat, wer das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge mindestens in Höhe des Mindestunterhaltes abzüglich des Kindergeldes erhält. Darüber hinaus besteht für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ein Anspruch, wenn das Kind keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht oder durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vermieden werden kann oder der Elternteil nach Absatz 1 Nummer 2 mit Ausnahme des Kindergeldes über Einkommen im Sinne des § 11 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in Höhe von mindestens 600 Euro verfügt, wobei Beträge nach § 11b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nicht abzusetzen sind. Ferner sind Einkünfte aus Vermögen und der Ertrag der zumutbaren Arbeit von Kindern, die das 12. Lebensjahres vollendet haben, nur dann anzurechnen, sofern sie keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen.Weitergehende Informationen erhalten Sie auch hier:BMFSFJ - Der UnterhaltsvorschussUm den Antragsvorgang für betroffene Personen zu erleichtern, ist eine persönliche Vorsprache nunmehr grundsätzlich nicht mehr erforderlich, sondern kann auch online digital erfolgen.Hier Unterhaltsvorschuss online beantragen!Anhand eines Kurzchecks wird die Anspruchsberechtigung der Antragstellerin oder des Antragstellers geprüft. Hierüber können auch alle notwendigen Nachweise hochgeladen werden. Auch eine jährliche Überprüfung der Anspruchsberechtigung für Kinder, die bereits Unterhaltsvorschuss beziehen, wird durch den Onlinedienst ermöglicht.Die Signatur erfolgt mit einem elektronischen Ausweisdokument und der AusweisApp2. Nähere Informationen zu der Nutzung des Online-Ausweises finden Sie hier:Personalausweisportal - Online-Ausweisen mit Ausweiskarte Sofern Sie hierüber (noch) nicht verfügen, können Sie sich alternativ auch mit Ihrer Mail-Adresse anmelden und den Antrag digital absenden.WICHTIG:Bei dieser Variante ist zusätzlich noch die Unterschriftseite auszudrucken, handschriftlich zu unterzeichnen und an die Unterhaltsvorschusskasse zu senden bzw. dort einzureichen. Der Eingang der Unterschrift-Seite ist im Falle einer Bewilligung maßgebend für den Beginn des Leistungsanspruches. Neben dem Antrag werden folgende Unterlagen benötigt: Personalausweis / Pass Geburtsurkunde des Kindes mit eingetragenem Kindesvater und/oder Vaterschaftsanerkennungsurkunde bei ausländischen Mitbürger/innen die Niederlassungserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis Unterhaltstitel (Urkunde, Urteile zum Kindesunterhalt, Vergleiche) Kontoauszüge der letzten 3 Monate Kindergeldbescheid Nachweise über Unterhaltszahlungen des unterhaltspflichtigen Elternteils, Bescheide Waisenbezüge oder ähnliches Schreiben der anwaltlichen Vertretung, sofern vorhanden, ggfls. Scheidungsurteil Bei Bezug von Bürgergeld (SGB II) und wenn das Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat bzw. in Kürze vollenden wird, den vollständigen Bescheid des Jobcenters. Die Anforderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.

    Online-Dienst

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

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    Ansprechpartner

    Stadt Hürth

    Beschreibung

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02233 53 318

    E-Mail: sozialamt@huerth.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

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    Sozialamt (50)

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    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis / Pass Geburtsurkunde des Kindes mit eingetragenem Kindesvater und/oder Vaterschaftsanerkennungsurkunde bei ausländischen Mitbürger/innen die Niederlassungserlaubnis bzw. AufenthaltserlaubnisUnterhaltstitel (Urkunde, Urteile zum Kindesunterhalt, Vergleiche) Kontoauszüge der letzten 3 Monate Kindergeldbescheid Nachweise über Unterhaltszahlungen des unterhaltspflichtigen Elternteils, Bescheide Waisenbezüge oder ähnliches Schreiben der anwaltlichen Vertretung, sofern vorhanden, ggfls. Scheidungsurteil Bei Bezug von Bürgergeld (SGB II) und wenn das Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat bzw. in Kürze vollenden wird, den vollständigen Bescheid des Jobcenters. Die Anforderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es werden keine Gebühren erhoben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Jugendamt, Unterhalt, Änderung mitteilen, Unterhaltsvorschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English