Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zahlung einer staatlichen Vorschussleistung für Kinder bis zu 17 Jahren, die bei einem allein erziehenden Elternteil leben und keinen Unterhalt vom familienfernen Elternteil erhalten.

    Online-Dienste

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    ID: L100002_127950998

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    Unterhaltsvorschuss

    ID: L100002_122598464

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    Ansprechpartner

    StädteRegion Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollnerstraße 10

    52070 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 51982478

    E-Mail: unterhaltsvorschuss@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    A 51 - Jugendamt

    Beschreibung

    Liebe Leserin, lieber Leser, Kinder stark machen und dafür sorgen, dass sie ihre Fähigkeiten und Talente entfalten können und gesund aufwachsen, Jugendliche dabei unterstützen, dass sie ihren Weg selbstbewusst und selbständig gehen können, Familien begleiten und beraten, damit das Familienleben gelingt, das soziale Umfeld familienfreundlich gestalten, dafür setzen sich die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der rund 600 Jugendämter in Deutschland und natürlich auch in Alsdorf täglich ein. Sie tragen so maßgeblich zur Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft bei.Ein Jugendamt hat vielfältige Aufgaben. Die Leistungen und Angebote, die das Jugendamt Alsdorf den Bürgerinnen und Bürgern bietet, finde Sie hier im Bürgerportal.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 10

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anspruchsberechtigt sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die bei einem Elternteil leben. Darüber hinaus muss der alleinerziehende Elternteil ledig, verwitwet, geschieden oder dauernd getrennt lebend sein und der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt zahlen. Für Kinder nach Vollendung des zwölften Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 € brutto monatlich erzielt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UhVorschG)

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Jugendamt, Unterhalt, Änderung mitteilen, Unterhaltsvorschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English