Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nur geringfügigen Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts minderjähriger Kinder, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlungsfähig oder -willig ist. Die Anspruchsvoraussetzungen sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Nähere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt im Download. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt ab dem 01.01.2024 nach Abzug des Kindergeldes: 0 bis 5 Jahre 230,00 € 6 bis 11 Jahre 301,00 € 12 bis 17 Jahre 395,00 € Die Unterhaltsvorschussstelle des Kreises Wesel ist zuständig für die kreisangehörigen Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten. Die Städte Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Rheinberg, Voerde und Wesel verfügen über eine eigene Unterhaltsvorschussstelle.

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    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    ID: L100002_121825098

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    ID: L100002_127950998

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    Ansprechpartner

    10.17 Sozialraumteam - Mitte/Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Vinzenzstraße 17

    47441 Moers

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00Dienstag: 08:00 - 12:00Donnerstag: 08:00 - 12:00, 15:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

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    10.15 Sozialraumteam - Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Jungbornpark 169

    47445 Moers

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00Dienstag: 08:00 - 12:00Donnerstag: 08:00 - 12:00, 15:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-6 83 00

    Fax: 0 28 41 / 201-6 83 29

    E-Mail: Jugend@Moers.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    10.16 Sozialraumteam - Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Eichenstraße 224

    47443 Moers

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00Dienstag: 08:00 - 12:00Donnerstag: 08:00 - 12:00, 15:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Fax: 0 28 41 / 201-1 62 83

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-848

    E-Mail: Jugend@Moers.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Kreis Wesel

    Beschreibung

    Fachdienst 50 Soziale Hilfen Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstraße 31

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281 207 3359

    E-Mail: uvg@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

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    Stadt Moers

    Beschreibung

    Fachbereich Jugend

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Fax: 02841 201 16830

    Telefon Festnetz: 02841 201 0

    E-Mail: jugend@moers.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschuss

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann ab sofort online gestellt werden: "Online Service"

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Jugendamt, Unterhalt, Änderung mitteilen, Unterhaltsvorschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English