Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn es keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschuss-Satzes erhält. In diesem Fall kann der alleinerziehende Elternteil die Leistung bei der örtlich zuständigen Unterhaltsvorschuss-Stelle (UV-Stelle) beantragen.

    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschuss

    ID: L100002_123286699

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld (Rheinland)

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugendarbeit, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld (Rheinland)

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Geburtsurkunde des Kindes für ausländische Mitbürger/innen: Nationalpass Bei Kindern ab 12 Jahre vollständiger, aktueller Bescheid des Jobcenters im Falle des SGB II-Bezuges Bei Kindern ab 14 Jahre außerdem Schulbescheinigung, Nachweis Erwerbseinkommen, bzw. Ausbildungsvergütung Antrag UVG (siehe Downloads) UVG Ergänzung für Kinder ab 12 Jahre (siehe Downloads) Unterhaltsvorschuss Merkblatt (siehe Downloads) Der schriftliche Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann auch während der Öffnungszeiten abgeholt werden.

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss? Ein Kind, wenn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und in der Bundesrepublik Deutschland bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt oder dessen Ehegatte für voraussichtlich wenigstens 6 Monate in einer Anstalt untergebracht ist. und nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge erhält. Diese Voraussetzungen gelten auch für ausländische Kinder, wenn sie oder der alleinerziehende Elternteil eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis haben. Wann besteht kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss? Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn beide Elternteile in häuslicher Gemeinschaft leben oder der betreuende Elternteil wieder neu verheiratet ist oder das Kind nicht von einem Elternteil betreut wird oder der Elternteil, bei dem das Kind lebt, sich weigert, die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen (z.B. Aufenthaltsnennung des anderen Elternteils) oder der andere Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Vorauszahlung erfüllt hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 1 ff. Unterhaltsvorschussgesetz

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Jugendamt, Unterhalt, Änderung mitteilen, Unterhaltsvorschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English