Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsberechtigt sind alle Elternteile, die ledig, verwitwet, geschieden sind oder dauernd von ihrem Ehegatten getrennt leben und · mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben, · ihren Wohnsitz in Deutschland haben und · wenn der andere Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt bezahlt.Die Unterhaltsvorschussleistung muss schriftlich beantragt werden. Das ist nunmehr auch online über das Serviceportal möglich. Nutzen Sie hierfür bitte den Link unter "Links und Downloads". Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Die Unterlagen können mit der Post übersandt werden. Ein Vordruck steht unter Links zum Download bereit. Eine rückwirkende Bewilligung ist nur für 1 Monat vor Antragstellung möglich. Bei Ausländern, die nicht aus der EU stammen, ist der Aufenthaltsstatus nachzuweisen. Bezieht das Kind Leistungen von einem Jobcenter nach dem Sozialgesetzbuch II, wird der Antrag in der Regel von dort an die Unterhaltsvorschusskasse weitergeleitet. Rückwirkende Zahlungen erhält dann das Jobcenter.Das Bestehen einer Beistandschaft ist nicht Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen nach dem UVG - Anträge können auch ohne bestehende Beistandschaft gestellt werden.

    Online-Dienst

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    ID: L100002_127950998

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Wuppertal

    Beschreibung

    Ressort Kinder, Jugend und Familie Jugendamt Unterhaltsvorschusskasse 208.41

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumarkt 10

    42103 Wuppertal

    Kontakt

    Fax: 0202 563-8412

    Telefon Festnetz: 0202 563-0

    E-Mail: unterhaltsvorschuss@stadt.wuppertal.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welche Unterlagen müssen Sie bei der Antragstellung mitbringen? Geburtsurkunde des Kindes (in Kopie) Sollte aus der Geburtsurkunde der Kindesvater nicht hervorgehen ( so z. B. bei nicht ehelich geborenen Kindern), ist zusätzlich ein Vaterschaftsnachweis beizufügen. ggf. Vaterschaftsanerkenntnis (Urkunde) oder Vaterschaftsfeststellung (Urteil bzw.Beschluss), ggf. Scheidungsurteil bzw. -beschluss, ggf. sämtliche Unterhaltstitel, soweit vorhanden oder Nachweise über die Zustellung des Unterhaltsantrags(falls Unterhaltstitel nicht vorhanden, ggf. Mahnschreiben des Rechtsanwalts wegen Unterhalt) ggf. Kontoauszüge bei Zahlungseingang von Unterhalt ggf. gerichtliche Anordnung über die Unterbringung des Ehepartners oder Lebenspartners für längere Zeit in einer Anstalt, ggf. Sterbeurkunde des anderen Elternteils, Stiefelternteils ggf. für Berechtigte, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen: Nachweise über erzielte Einkünfte aus Vermögen und zumutbarer Arbeit ggf. Nachweise über die Waisenbezüge für das Kind (auch ablehnende Bescheide), Personalausweis oder Reisepass, bei Nicht-EU-Ausländern gültiger Aufenthaltstitel Meldebestätigung für Kinder die das 15. Lebensjahr vollendet haben: Schulbescheinigung

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Jugendamt, Unterhalt, Änderung mitteilen, Unterhaltsvorschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English