Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück.

    Online-Dienst

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    ID: L100002_121809756

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-der-Leyen-Platz 1

    47798 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:00Dienstag: 08:30 - 12:00Donnerstag: 08:30 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: unterhaltsvorschuss@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Pass oder Personalausweis der Antragstellerin/des Antragstellers, Geburtsurkunde des Kindes, bei ausländischen Kindern der Aufenthaltstitel, Vaterschaftsanerkenntnis - sofern vorhanden, Unterhaltsurteil - soweit vorhanden, Nachweise über Einkünfte des Kindes, anwaltliche Schreiben - soweit vorhanden, Für Kinder ab dem 12. Lebensjahr wenn Arbeitslosengeld 2 bezogen wird zusätzlich: aktueller Bescheid über Arbeitslosengeld 2, Für Kinder ab dem 15. Lebensjahr zusätzlich: Nachweise zum aktuellen Schulbesuch, Für Kinder ab dem 15. Lebensjahr zusätzlich: Nachweise zu eigenen Einkünften des Kindes, wenn dieses eigene Einkünfte erzielt

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wann kann ich Unterhaltsvorschuss bekommen?Kinder können aufgrund der am 17.08.2017 veröffentlichten Neufassung der gesetzlichen Regelungen rückwirkend vom 01.07.2017 an unbefristet Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erhalten, wenn siedas 18. Lebensjahr noch nicht vollendet habenim Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, undnicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder, wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge nicht oder nicht ausreichend erhalten.Für Kinder die das 12. Lebensjahr vollendet haben, besteht der Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen nur, wennder alleinerziehende Elternteil oder das Kind kein Arbeitslosgengeld 2 beziehen oderdurch die Bewilligung von Unterhaltsvorschussleistungen ein Bezug von Arbeitslosengeld 2 vermieden oder beendet werden kann oderder alleinerziehende Elternteil selbst ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600,00 Euro erzielt und nur aufstockende Leistungen Arbeitslosengeld 2 erhält.Ab Vollendung des 15. Lebensjahres können unter bestimmten Umständen selbst erzielte Einkünfte des Kindes die Unterhaltsvorschussleistungen mindern.Ausländische Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss nur, wenn sie bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllen.Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt?In den folgenden Fällen können Sie keinen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen:Wenn Sie mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin verheiratet oder verpartnert sind und zusammenleben.Wenn Sie, ob verheiratet oder nicht, mit dem anderen Elternteil zusammenleben.Wenn Ihr Kind mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.Wenn Sie keine Auskünfte erteilen über den anderen Elternteil.Wenn Sie nicht bei der Feststellung der Vaterschaft oder einer Klärung des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitwirken.Nähere Informationen zum Unterhaltsvorschuss finden Sie im Merkblatt!

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag kann online gestellt werden.

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschuss wird rückwirkend zum ersten eines Monats bewilligt, in dem der Vater in Verzug gesetzt werden konnte.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Unterhalt, Änderung mitteilen, Alleinerziehend, Jugendamt, Unterhaltsvorschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English