Unterhaltsvorschuss Jährliche Anspruchsüberprüfung Bewilligung

    Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft in diesem Fall jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.

    Beschreibung

    Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, mit der die Jugendämter alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind unterstützen.

    Der Unterhaltsvorschuss hilft alleinerziehenden Eltern, die finanzielle Lebensgrundlage ihres Kindes zu sichern. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.

    Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.

    Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.

    Teilen Sie der Unterhaltsvorschussstelle während des gesamten Zeitraums des Leistungsbezugs umgehend alle Änderungen der Verhältnisse mit.
    Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschussleistungen sind finanzielle Hilfen für Alleinerziehende und betragen aktuell (seit 01.01.2024) monatlich: für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 230 Euro, für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 301 Euro, für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 395 Euro.

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    Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt

    ID: L100002_127950990

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    Unterhaltsvorschussleistungen

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    Ansprechpartner

    Stadt Herne

    Beschreibung

    Fachbereich Kinder, Jugend, Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 241

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16 1651

    E-Mail: jugendamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Abteilung 42/1 - Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 241

    44649 Herne

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Unterlassung der Unterhaltszahlung
    • gegebenenfalls Nachweis über die Höhe des Einkommens beider Elternteile

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsformular der Stadt Herne (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) Pass, Personalausweis Geburtsurkunde des Kindes mit eingetragenem Kindesvater und/oder Vaterschaftsanerkennungsurkunde Bei Ausländern: Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis) Aufenthaltsbescheinigung für jedes Kind und den alleinerziehenden Elternteil, sofern eine Auskunftssperre eingerichtet wurde Unterhaltstitel (Urkunde, Beschlüsse, Vergleiche, Urteile zum Kindesunterhalt) Nachweise über Unterhaltszahlungen, Rentenbescheide, oder ähnliches Schreiben der anwaltlichen Vertretung, sofern vorhanden, gegebenenfalls Scheidungsurteil Übersetzung von ausländischen Dokumenten

    Voraussetzungen

    • Sie und Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland
    • Sie bekommen bereits Unterhaltsvorschuss.
    • Sie sind alleinerziehend und leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt.
    • Sie erziehen Ihr Kind allein und tragen eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung (kein Wechselmodell)
    • Sie sind nicht (neu) verheiratet
    • Der andere Elternteil zahlt Ihrem Kind keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt oder nur Unterhalt, der weniger als der Unterhaltsvorschuss ist
    • Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt
    • Auch wenn Sie verwitwet sind, können Sie für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss bekommen
    • Ausländische Kinder sind nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln berechtigt
    • Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:
      • Ihr Kind ist nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen
      • Ihr Kind wäre mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen oder wenn Sie SGB II-Leistungen erhalten, müssen Sie zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens 600 EUR brutto monatlich haben
      • Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und wer bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten/Lebenspartner im Sinne der Scheidung dauernd getrennt lebt wer Maßnahmen zur Vaterschaftsfeststellung ergriffen hat oder die Vaterschaft festgestellt ist wer vom anderen Elternteil nicht, nicht ausreichend oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des oben genannten Betrages erhält und wer das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und das Kind keine Leistungen vom Jobcenter erhält oder der Elternteil bei dem das Kind lebt, über Einkommen in Höhe von mindestens 600 Euro verfügt. Ausländischen Kindern, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, werden Unterhaltsvorschussleistungen gezahlt, wenn sie selbst oder ihr alleinerziehender Elternteil eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt, besitzen.Der Elternteil ist nicht alleinerziehend, wenn er verheiratet ist und nicht dauernd im Sinne der Scheidung getrennt lebt, oder wenn er unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammenlebt oder mit dem anderen Elternteil in einer Partnerschaft lebt, die eine faktisch vollständige Familie darstellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    • Sie erhalten von der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle einen Überprüfungsfragebogen, den Sie wahrheitsgemäß ausfüllen müssen. Bei Weigerung des Ausfüllens kann Ihnen die Leistung entzogen werden.
    • Übermitten Sie den Überprüfungsfragebogens formlos an die Unterhaltsvorschussstelle.
    • Sollten Sie und Ihr (noch) Ehegatte getrennt leben, kann bei Bedarf eine besondere Überprüfung, beispielsweise hinsichtlich der Steuerklassen, vonnöten sein.
    • Die Unterhaltsvorschussstelle überprüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, wenn Nachreichungen nötig sind.
    • Sie erhalten eine Bewilligung oder eine Ablehnung.

    Fristen

    Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle umgehend, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sofern bei Antragstellung sämtliche erforderliche Unterlagen und Nachweise vorliegen, kann eine Bewilligung kurzfristig erfolgen.Sollten Unterlagen oder Nachweise ausstehen, verzögert sich eine Bewilligung entsprechend.Für eine kurzfristige Bewilligung wird daher empfohlen, bereits bei der Antragstellung sämtliche Nachweise beizubringen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 20.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Jugendamt, Unterhalt, Alleinerziehend, Unterhaltsvorschussstelle, Unterhaltsvorschuss, Sozialleistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de